Bilanzeneinsicht - für den BR?
Hallo Kolegen, dämnächst wird es bei uns wieder Haustarifverhandlungen geben . Unser AG stöhnt wie immer . Nur ist es Fackt das wir in den letzten Jahren wehsentlich mehr Aufträge abgearbeitet mit immer weniger Leuten . Der AG hat sich bei einem Mitarbeiter mal versprochen in dem er von sich gegeben hat ,das er letztes Jahr 100% mehr Gewinn gemacht hat weil er einige kontrollen gemacht hat . Ich werde das Gefühl nicht los das er uns nicht die Wahrheit sagt wie gut oder schlächt es geht wiel er gemerkt hat das er mit Jammern und druck machen weiter kommt . ´Frage : In wie weit muß er den BR einsicht in die Finazen / Bilanzen gewähren - offen legen . Ich glaube das sich einige Argumente vom AG sich in Luft auflösen würden . Vielen Dank im Voraus !
Community-Antworten (16)
20.11.2006 um 20:07 Uhr
Moin, zur Vorlage der Bilanz(Jahresabschluß) schau doch mal die §§ 80,106(2) und 108(5) BetrVg an. Ihr habt doch einen Wirtschaftsausschuß?
21.11.2006 um 06:43 Uhr
Hallo Wir hatten auch "unabhängige" Wirtschaftsprüfer im Haus. Obwohl wir genau wie thomaslz im letzten Jahr mit weniger Leuten mehr erwirtschaftet haben, wurde uns bei Offenlegung der Daten gezeigt, wie schlecht es doch dem Unternehmen geht. Selbst wenn Dein Chef tausendmal sagt, daß es euch gut geht, spätestens wenn er Zahlen vorlegt, wird alles so gedreht, daß ihr kaum Gewinn gemacht habt. Es ist fast überall dasselbe. Bei uns hat die Diskussion nachdem sie keine Argumente mehr hatten, mit Androhung einer Verlagerung geendet. Und ganz nebenbei, wenn einige von nichts eine Ahnung haben, aber Zahlen manipulieren können fast alle.
21.11.2006 um 10:24 Uhr
Hallo thomaslz, die reine Einsicht allein nützt Euch herzlich wenig, wenn Ihr die Zahlen nicht auch bewerten könnt. Wir hatten vor 14 Tagen eine Kurzcrash in BWL für den WA und den BRV und haben Bauklötzer gestaunt, wie wir bisher fehlinformiert wurden, wie sich ganz legal nur durch Änderung der Abschreibung von linear auf degressiv ein bisher positives Ergebnis ins negative verwandelt hat. Würde Euch dringend eine Schulung empfehlen und meine persönliche Empfehlung: das als Inhouse- Seminar zu machen, weil da konkreter auf Eure Situation eingegangen werden kann, als bei einem allgemeinen Seminar.
21.11.2006 um 13:35 Uhr
@wölfchen Spannend wäre bei einem Wechsel der Abschreibungssystematik doch nur die kurzfristige Wirkung. Zumal: Das Ergebnis wird damit nicht negativ - es werden nur Wertschöpfungsgrundsätze verändert.
@thomaslz Das Handelsregister könnte einen einfacheren Weg darstellen...
21.11.2006 um 16:04 Uhr
@ kölner, uns bisher Unbeleckten wurde aber bisher (vor Seminar) nur die grobe Wirtschaftlichkeitsauswertung gezeigt und durch 100 T€ mehr Abschreibung hatte sich das eigentliche Plus von 40 T€ der Einrichtung wundersamerweise in 60 T€ Minus verwandelt. Und wir Ochsen haben das geglaubt und sogar akzeptiert, dass wegen dieses Minus keine Krankheitsaushilfen mehr bestellt wurden! Und dabei: alles nur eine buchungstechnische Luftnummer!!!
21.11.2006 um 17:42 Uhr
@wölfchen Jahaaa, aber genau das kann ja auch fatal sein, denn AfA-Beträge dienen ja einem Ziel: Neuanschaffung und reelle Bewertung eines "verbrauchten" Wirtschaftsgutes! Ausserdem taucht im Rahmen der ordnungsgemäßen Buchführung (HGB) der Betrag in der GuV wieder auf.
Ihr wäret in meinen Augen nur "Ochsen" wenn Ihr degressive Abschreibungen und die Gestellung von Krankheitsaushilfen in einen Topf werft. Das eine hat mit dem anderen nix zu tun!
21.11.2006 um 22:18 Uhr
Danke erstmal für Eure Beiträge ! Es schein ja sehr kompliziert zu sein .Wir sind eine (kleine ) GmbH mit 36 Leuten .Ich glaube das man da noch einen guten Überblick hat oder ? Und vor allem wie bringe ich meinem Chef dazu mir die Unterlagen aus zuhändigen ? Wie muß mich mich verhalten ?
21.11.2006 um 22:21 Uhr
@thomaslz Gar nicht! Der Chef muss Dir nix aushändigen. Demnach würde ich beim zuständigen AmtsGer. eine Kopie der zuletzt hinterlegten Bilanz anfordern. Das geht sogar ganz einfach über das Internet!
21.11.2006 um 22:46 Uhr
@ kölner, nur gut, dass unser GF und seine "Controlling"- MA das nicht gelesen haben! Nach Deiner Antwort scheinen dann nämlich diese Herrschaften die Ochsen zu sein, die haben nämlich genau dieses "in einen Topf werfen" getan. Wir haben erst jetzt, mit ein wenig Einblick (ich behaupte ja nicht, dass wir nun nach 3 Tagen Crashkurs die Weisheit mit Löffeln gefressen haben) darauf verwiesen, dass dieses nicht so geht.
21.11.2006 um 22:52 Uhr
@wölfchen Ich gebe Dir recht, dass die Maschen der GF's durchaus einer "Ochsentour" gleichen... ...interessant in Eurem Zusammenhang erscheint mir eher das HeimG, HeimPersV oder § 823 BGB wenn entsprechendes Personal fehlt!
Weisst die Bilanz eigentlich Rückstellungen für "Mehrarbeitsstunden und Urlaubstage der AN" zum Bilanzstichtag auf? Damit kann man eine Firma wirklich arm rechnen...
21.11.2006 um 23:05 Uhr
Das währe natürlich schön wenn ich so etwas einsehen kann ohne das AG dabei ist und das erfährt . Aber wie ?
21.11.2006 um 23:14 Uhr
@thomaslz Brief an das zuständige Amtsgericht, Handelsregister (HRB).
"Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Sie bitten, mir die aktuell hinterlegte Bilanz der Fa. Schmäh GmbH, HRB 1111111, als nicht beglaubigte Ablichtung zukommen zu lassen. Mfg Thomas Leitz"
Fertig - Kopierkosten kommen in der Regel dann anschließend per Kostenbescheid (Kosten für Kopien plus Bearbeitungsgebühr=entweder kostenlos oder ca. 10 bis 18 Euro).
21.11.2006 um 23:16 Uhr
@ kölner, wir sind ja gerade erst mal am Anfang unserer WA- Arbeit, gerade mal Morgenluft geschnuppert, sozusagen.
@ thomaslz Wenn Du Dir das im Internet von zu Hause aus anforderst, kann doch Dein Chef nicht zusehen, oder? Falls Du zu Hause nicht über Internet verfügst, dann gibt`s doch bestimmt einen guten Bekannten oder Kollegen, der Dir weiterhelfen kann. Wegen der Anforderung müsste Dir der kölner noch mal auf die Sprünge helfen.
22.11.2006 um 12:40 Uhr
Hallo Thomaslz, habe mir dein Problem beim Morgenspaziergang mit dem Hund nochmal durchdacht und möchte Dich am Ergebnis meiner Geistesarbeit teilhaben lassen: Es geht ja, wie Du schreibst, um anstehende Haustarifverhandlungen. Ich gehe mal davon aus, es ist eine Gewerkschaft daran beteiligt. Dann wird doch diese Gewerkschaft nach meiner persönlichen Erfahrung sich nicht auf das Gejammer des Chefs verlassen. Bei uns stand das auch mal an und ver.di als zuständige Gewerkschaft hat vom Geschäftsführer verlangt, dass er seine Bilanz und die Gewinn/ Verlustrechnung übergibt und sie wollten das dann von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Unser GF hat damals ganz schnell die Haustarifgeschichte sein lassen, denn er wollte nicht, dass die Einblick bekommen. Ihr hattet anscheinend schon einen Haustarif (lese ich jedenfalls so raus), also wird Eurem Chef das schon bekannt sein und ihn nicht abschrecken. Nun zu Dir: Du hast ja schon selbst bemerkt, wie undurchsichtig die Sache für uns als Laien (auch mit Seminar) ist. Warum überlässt Du also die Prüfung nicht den Experten? Ein weiterer Gedanke ist mir dann noch gekommen: wenn Du Dir die wirtschaftlichen Unterlagen offiziell ansiehst und die Knackpunkte nicht erkennst, lieferst Du jedoch dem Chef damit ein bildschönes Alibi, nach dem Motto: der BR hat sich das ja alles angesehen, es ist also alles i.O. und genau so, wie ich es Euch dargestellt habe, also bitteschön in Zukunft Lohn/und/oder Urlaubsverzicht, denn darauf läuft es doch meist hinaus. Jedenfalls habe ich in letzter Zeit keine Tarifverhandlungen in kleine Unternehmen erlebt, wo es um was anderes ging. Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt! Schönen Tag noch und viel Erfolg!
29.11.2006 um 19:32 Uhr
Kann man diese Auskünfte vom Amts Gericht auch nicht BR also als einfacher Angestellter anfordern ? Und geht dieses auch für die Jahe davor ?
29.11.2006 um 23:55 Uhr
Nach meinem Wissensstand ist das öffentlich und jeder kann das anfordern, kostet allerdings auch was. Zum mindestens den Seitenobolus für die Kopien, das kann bei dem Umfang aber schnell auf 20 - 30€ kommen.
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
ÄlterGuten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Inhalt eines BR-Herzens (nur für Hartgesottene aus der Psycho-Ecke...)
ÄlterLiebe Mitstreiter! Darf ich euch mein Betriebsratsherz ausschütten? Bin gerade mal wieder ziemlich Ende. Aber mehr wegen meiner BR-Kollegen... Ist ne ziemlich verzwickte Angelegenheit. Deshalb: wer ke
Kurzfristig gestrichene Fortbildungstage
ÄlterHallo! Ich bin grad völlig aufgelöst, da mir sehr kurzfristig 6 Fortbildungstage, für mich nicht nachvollziehbar, gestrichen wurden. Mobbing Richung Betriebsrat sind keine Seltenheit, aber das ist sch
BV Pausenzeiten Stress mit AG
ÄlterHallo Kollegen, Ich brauche mal eure Hilfe. Wir haben mit dem AG eine BV abgeschlossen zur Regelung der Pausenzeiten, da diese bei uns sehr ausgeufert sind. In der BV Steht bei: PRÄAMBEL Di