Erstellt am 20.11.2006 um 19:07 Uhr von Spartacus
Moin,
zur Vorlage der Bilanz(Jahresabschluß) schau doch mal die §§ 80,106(2) und 108(5) BetrVg an. Ihr habt doch einen Wirtschaftsausschuß?
Erstellt am 21.11.2006 um 05:43 Uhr von wanst
Hallo
Wir hatten auch "unabhängige" Wirtschaftsprüfer im Haus. Obwohl wir genau wie thomaslz im letzten Jahr mit weniger Leuten mehr erwirtschaftet haben, wurde uns bei Offenlegung der Daten gezeigt, wie schlecht es doch dem Unternehmen geht.
Selbst wenn Dein Chef tausendmal sagt, daß es euch gut geht, spätestens wenn er Zahlen vorlegt, wird alles so gedreht, daß ihr kaum Gewinn gemacht habt.
Es ist fast überall dasselbe.
Bei uns hat die Diskussion nachdem sie keine Argumente mehr hatten, mit Androhung einer Verlagerung geendet.
Und ganz nebenbei, wenn einige von nichts eine Ahnung haben, aber Zahlen manipulieren können fast alle.
Erstellt am 21.11.2006 um 09:24 Uhr von wölfchen
Hallo thomaslz,
die reine Einsicht allein nützt Euch herzlich wenig, wenn Ihr die Zahlen nicht auch bewerten könnt. Wir hatten vor 14 Tagen eine Kurzcrash in BWL für den WA und den BRV und haben Bauklötzer gestaunt, wie wir bisher fehlinformiert wurden, wie sich ganz legal nur durch Änderung der Abschreibung von linear auf degressiv ein bisher positives Ergebnis ins negative verwandelt hat. Würde Euch dringend eine Schulung empfehlen und meine persönliche Empfehlung: das als Inhouse- Seminar zu machen, weil da konkreter auf Eure Situation eingegangen werden kann, als bei einem allgemeinen Seminar.
Erstellt am 21.11.2006 um 12:35 Uhr von Kölner
@wölfchen
Spannend wäre bei einem Wechsel der Abschreibungssystematik doch nur die kurzfristige Wirkung. Zumal: Das Ergebnis wird damit nicht negativ - es werden nur Wertschöpfungsgrundsätze verändert.
@thomaslz
Das Handelsregister könnte einen einfacheren Weg darstellen...
Erstellt am 21.11.2006 um 15:04 Uhr von wölfchen
@ kölner,
uns bisher Unbeleckten wurde aber bisher (vor Seminar) nur die grobe Wirtschaftlichkeitsauswertung gezeigt und durch 100 T€ mehr Abschreibung hatte sich das eigentliche Plus von 40 T€ der Einrichtung wundersamerweise in 60 T€ Minus verwandelt. Und wir Ochsen haben das geglaubt und sogar akzeptiert, dass wegen dieses Minus keine Krankheitsaushilfen mehr bestellt wurden! Und dabei: alles nur eine buchungstechnische Luftnummer!!!
Erstellt am 21.11.2006 um 16:42 Uhr von Kölner
@wölfchen
Jahaaa, aber genau das kann ja auch fatal sein, denn AfA-Beträge dienen ja einem Ziel: Neuanschaffung und reelle Bewertung eines "verbrauchten" Wirtschaftsgutes! Ausserdem taucht im Rahmen der ordnungsgemäßen Buchführung (HGB) der Betrag in der GuV wieder auf.
Ihr wäret in meinen Augen nur "Ochsen" wenn Ihr degressive Abschreibungen und die Gestellung von Krankheitsaushilfen in einen Topf werft. Das eine hat mit dem anderen nix zu tun!
Erstellt am 21.11.2006 um 21:18 Uhr von thomaslz
Danke erstmal für Eure Beiträge !
Es schein ja sehr kompliziert zu sein .Wir sind eine (kleine ) GmbH mit 36 Leuten .Ich glaube das man da noch einen guten Überblick hat oder ?
Und vor allem wie bringe ich meinem Chef dazu mir die Unterlagen aus zuhändigen ?
Wie muß mich mich verhalten ?
Erstellt am 21.11.2006 um 21:21 Uhr von Kölner
@thomaslz
Gar nicht! Der Chef muss Dir nix aushändigen. Demnach würde ich beim zuständigen AmtsGer. eine Kopie der zuletzt hinterlegten Bilanz anfordern. Das geht sogar ganz einfach über das Internet!
Erstellt am 21.11.2006 um 21:46 Uhr von wölfchen
@ kölner,
nur gut, dass unser GF und seine "Controlling"- MA das nicht gelesen haben! Nach Deiner Antwort scheinen dann nämlich diese Herrschaften die Ochsen zu sein, die haben nämlich genau dieses "in einen Topf werfen" getan. Wir haben erst jetzt, mit ein wenig Einblick (ich behaupte ja nicht, dass wir nun nach 3 Tagen Crashkurs die Weisheit mit Löffeln gefressen haben) darauf verwiesen, dass dieses nicht so geht.
Erstellt am 21.11.2006 um 21:52 Uhr von Kölner
@wölfchen
Ich gebe Dir recht, dass die Maschen der GF's durchaus einer "Ochsentour" gleichen...
...interessant in Eurem Zusammenhang erscheint mir eher das HeimG, HeimPersV oder § 823 BGB wenn entsprechendes Personal fehlt!
Weisst die Bilanz eigentlich Rückstellungen für "Mehrarbeitsstunden und Urlaubstage der AN" zum Bilanzstichtag auf? Damit kann man eine Firma wirklich arm rechnen...
Erstellt am 21.11.2006 um 22:05 Uhr von thomaslz
Das währe natürlich schön wenn ich so etwas einsehen kann ohne das AG dabei ist und das erfährt . Aber wie ?
Erstellt am 21.11.2006 um 22:14 Uhr von Kölner
@thomaslz
Brief an das zuständige Amtsgericht, Handelsregister (HRB).
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie bitten, mir die aktuell hinterlegte Bilanz der Fa. Schmäh GmbH, HRB 1111111, als nicht beglaubigte Ablichtung zukommen zu lassen.
Mfg
Thomas Leitz"
Fertig - Kopierkosten kommen in der Regel dann anschließend per Kostenbescheid (Kosten für Kopien plus Bearbeitungsgebühr=entweder kostenlos oder ca. 10 bis 18 Euro).
Erstellt am 21.11.2006 um 22:16 Uhr von wölfchen
@ kölner,
wir sind ja gerade erst mal am Anfang unserer WA- Arbeit, gerade mal Morgenluft geschnuppert, sozusagen.
@ thomaslz
Wenn Du Dir das im Internet von zu Hause aus anforderst, kann doch Dein Chef nicht zusehen, oder? Falls Du zu Hause nicht über Internet verfügst, dann gibt`s doch bestimmt einen guten Bekannten oder Kollegen, der Dir weiterhelfen kann.
Wegen der Anforderung müsste Dir der kölner noch mal auf die Sprünge helfen.
Erstellt am 22.11.2006 um 11:40 Uhr von wölfchen
Hallo Thomaslz,
habe mir dein Problem beim Morgenspaziergang mit dem Hund nochmal durchdacht und möchte Dich am Ergebnis meiner Geistesarbeit teilhaben lassen:
Es geht ja, wie Du schreibst, um anstehende Haustarifverhandlungen. Ich gehe mal davon aus, es ist eine Gewerkschaft daran beteiligt. Dann wird doch diese Gewerkschaft nach meiner persönlichen Erfahrung sich nicht auf das Gejammer des Chefs verlassen. Bei uns stand das auch mal an und ver.di als zuständige Gewerkschaft hat vom Geschäftsführer verlangt, dass er seine Bilanz und die Gewinn/ Verlustrechnung übergibt und sie wollten das dann von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Unser GF hat damals ganz schnell die Haustarifgeschichte sein lassen, denn er wollte nicht, dass die Einblick bekommen.
Ihr hattet anscheinend schon einen Haustarif (lese ich jedenfalls so raus), also wird Eurem Chef das schon bekannt sein und ihn nicht abschrecken.
Nun zu Dir: Du hast ja schon selbst bemerkt, wie undurchsichtig die Sache für uns als Laien (auch mit Seminar) ist. Warum überlässt Du also die Prüfung nicht den Experten?
Ein weiterer Gedanke ist mir dann noch gekommen: wenn Du Dir die wirtschaftlichen Unterlagen offiziell ansiehst und die Knackpunkte nicht erkennst, lieferst Du jedoch dem Chef damit ein bildschönes Alibi, nach dem Motto: der BR hat sich das ja alles angesehen, es ist also alles i.O. und genau so, wie ich es Euch dargestellt habe, also bitteschön in Zukunft Lohn/und/oder Urlaubsverzicht, denn darauf läuft es doch meist hinaus. Jedenfalls habe ich in letzter Zeit keine Tarifverhandlungen in kleine Unternehmen erlebt, wo es um was anderes ging.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt! Schönen Tag noch und viel Erfolg!
Erstellt am 29.11.2006 um 18:32 Uhr von thomaslz
Kann man diese Auskünfte vom Amts Gericht auch nicht BR also als einfacher Angestellter anfordern ?
Und geht dieses auch für die Jahe davor ?
Erstellt am 29.11.2006 um 22:55 Uhr von wölfchen
Nach meinem Wissensstand ist das öffentlich und jeder kann das anfordern, kostet allerdings auch was. Zum mindestens den Seitenobolus für die Kopien, das kann bei dem Umfang aber schnell auf 20 - 30€ kommen.