Betriebsversammlung - Einberufung ohne den Arbeitgeber zu fragen?
Kann man ohne den Arbeitgeber zu fragen eine Betriebsversammlung einberufen?Es wäre die erste Versammlung überhaupt,die es auf meiner Arbeitsstelle gibt . Es geht um schwere Missstände,Arbeitgeber soll bei dieser Versammlung nicht dabei sein weil grosse Angst herrscht.
Community-Antworten (4)
20.11.2006 um 19:05 Uhr
so weit ich weiß darf oder sollte man den AG nicht ausschießen . Eine BV kann der BR auch selbstständig einberufen . Der AG muß aber eingeladen werden . Ob er kommt ist seine sache . Mehr im BVG Gruß Thomas
20.11.2006 um 20:05 Uhr
@vincenz,
du solltest nicht vergessen, dass der AG ein Rederecht auf der Betriebsversammlung hat und dementsprechend einzuladen ist! §43 (2) BetrVG
Übrigens ist es ein MUSS, 4 Betriebsversammlungen im Jahr abzuhalten (analog 2 BVs plus 2 Abteilungsversammlungen)
Vorschlag: Termin mit dem AG absprechen, Einladung an die MA früh genug, mindestens 14 Tage vorher, an`s schwarze Brett.
Wenn bei euch so grosse Angst herrscht, sollen die MA ihr Fragen an den Betriebsrat weitergeben. Dieser Hinweis kann mit auf die Einladung.
Der BR wird dann ohne Namensnennung die Fragen direkt an den AG richten.
Der BR lädt ein und hat das Hausrecht! Er kann dann ohne Angabe von Namen die Fragen direkt an den AG richten.
20.11.2006 um 20:40 Uhr
@Vincenz
Mona Lisa hat's präzise erläutert, - bei uns ist die Situation ähnlich, - wir haben ein Fragenpaket der Mitarbeiter über unsere BR-Imailadresse eingeholt und werden, so wie eine Etage höher vorgeschlagen wurde, verfahren! Auch der Hinweis auf das Hausrecht ist wichtig, dadurch kann man die Redezeit der AG begrenzen und auch gegebenenfalls Zwischenfragen aus der Kollegenschaft zulassen
21.11.2006 um 08:09 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten,werde das mit dem Fragenpaket in Angriff nehmen.
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