Erstellt am 20.11.2006 um 18:05 Uhr von thomaslz
so weit ich weiß darf oder sollte man den AG nicht ausschießen . Eine BV kann der BR auch selbstständig einberufen . Der AG muß aber eingeladen werden . Ob er kommt ist seine sache . Mehr im BVG
Gruß Thomas
Erstellt am 20.11.2006 um 19:05 Uhr von Mona-Lisa
@vincenz,
du solltest nicht vergessen, dass der AG ein Rederecht auf der Betriebsversammlung hat und dementsprechend einzuladen ist! §43 (2) BetrVG
Übrigen`s ist es ein MUSS, 4 Betriebsversammlungen im Jahr abzuhalten (analog 2 BV`s plus 2 Abteilungsversammlungen)
Vorschlag: Termin mit dem AG absprechen, Einladung an die MA früh genug, mindestens 14 Tage vorher, an`s schwarze Brett.
Wenn bei euch so grosse Angst herrscht, sollen die MA ihr Fragen an den Betriebsrat weitergeben. Dieser Hinweis kann mit auf die Einladung.
Der BR wird dann ohne Namensnennung die Fragen direkt an den AG richten.
Der BR lädt ein und hat das Hausrecht! Er kann dann ohne Angabe von Namen die Fragen direkt an den AG richten.
Erstellt am 20.11.2006 um 19:40 Uhr von Pfarrer
@Vincenz
Mona Lisa hat's präzise erläutert, - bei uns ist die Situation ähnlich, - wir haben ein Fragenpaket der Mitarbeiter über unsere BR-Imailadresse eingeholt und werden, so wie eine Etage höher vorgeschlagen wurde, verfahren! Auch der Hinweis auf das Hausrecht ist wichtig, dadurch kann man die Redezeit der AG begrenzen und auch gegebenenfalls Zwischenfragen aus der Kollegenschaft zulassen
Erstellt am 21.11.2006 um 07:09 Uhr von vincenz
Vielen Dank für eure Antworten,werde das mit dem Fragenpaket in Angriff nehmen.