Wie ist das mit dem Nachrücken von Ersatzmitgliedern bei einer einköpfigen JAV?
Wir haben kürzlich eine Ein-Personen-JAV gewählt. Der Gewählte hat auch die zunächst die Wahl angenommen (nicht abgelehnt), möchte nun aber aus persönlichen Gründen kurzfristig zurücktreten. Rückt jetzt der mit den zweitmeisten Stimen nach oder ist wegen Unterschreiten der Mindestzahl der JAV eine Neuwahl erforderlich?
Community-Antworten (1)
20.11.2006 um 14:54 Uhr
mindestzahl??? diese zahl dürfte bei euch 1 sein,weil ihr ne einer JAV habt und diese dann mit einer person beschlußfähig ist, egal ob es dann noch ein ersatzmitglied gibt,oder nicht. also: der mit den meisten stimmen rückt nach. das wäre für mich logisch
MfG JAV´ler
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