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BR-Sitzungen während Krankheit und Urlaub: Wie erfolgt die Stundenanrechnung bei Kollegen im Schichtdienst?

F
Früher_war_alles_besser_;-)
Feb 2019 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen!

In unserem 7-köpfigen Betriebsrat sind 2 Kollegen aus dem Schichtdienst. Weitere 3 Schicht-Kollegen nehmen als regelmäßig als Ersatzmitglied an den Sitzungen teil. Wir treffen uns jeden Donnerstag um 14.00 Uhr (parallel zur Spätschicht).

Wenn ein Kollege planmäßig Früh- oder Nachtschicht hätte, aber Urlaub nimmt bzw. kranbkgeschireben ist, dennoch an der Sitzung teilnimmt: wie hat es der Arbeitgeber zu vergüten? Die Kollegen wollen Überstundenzulagen, da die Krankschreibung für Früh- oder Nachtschicht gilt, die Sitzung aber in der Spätschicht stattfindet.

Wer hat einen Rat?

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Community-Antworten (6)

P
pit47

20.11.2006 um 10:56 Uhr

Hallo, die AU-Bescheinigung gilt für 24 Stunden am Tag. Der Kollege hat Anspruch auf Wegegeld, wenn seine Teilnahme an der Sitzung begründet ist. Weitere Ansprüche hat er nicht, da er ja Lohnfortzahlung bei Urlaub und Krankheit hat.

R
Rollie

20.11.2006 um 10:57 Uhr

Welche Notwendigkeit gibt es, das die Kollegen während ihres Urlaubs bzw. der Krankheit an der Sitzung teilnehmen, wenn ihr doch Ersatzmitglieder habt, die diese Aufgabe übernehmen können und sollten ?

Weshalb sollten Überstundenzuschläge bezahlt werden ? Die Mitarbeiter könnten ihre Mehrstunden ja genausogut auch zu einem anderen Zeitpunkt wieder abbauen. Mir erschleicht sich der Verdacht, das hier versucht wird, durch die unnötige Teilnahme bewußt Überstunden zu schieben, um dabei auch noch Zuschläge mit abzusahnen.

Als AG würde ich mich vermutlich ggf. weigern, diese Zeit zu vergüten, da diese ja auch durchaus durch die Ersatzmitglieder abgedeckt werden könnte.

Meines Erachtens schreibt ein Arzt seinen Patienten nicht nur für einen festgelegten Teil des Tages krank.

C
Catweazle

20.11.2006 um 12:01 Uhr

BR-Tätigkeit während Urlaub oder Krankheit und Freizeit wird nicht zusätzlich vergütet.

Bei Krankheit gibt es nur den Anspruch auf Wegegeld. Bei Urlaub gibt es zusätzlich einen Anspruch auf Freizeitausgleich zzgl. Wegezeit weil der Urlaub für die Dauer der BR-Tätigkeit unterbrochen wurde. Das heißt aber nicht dass der Urlaub um diese Zeit eigenmächtig verlängert werden darf. Wegezeit/Wegegeld sind aber strittig wenn das BRM aus einem entfernten Urlaubsort anreist.

W
Waschbär

20.11.2006 um 13:31 Uhr

Hi, alle nun meine meinung zum Thema, kennt ja nun fast jeder....

keine Arbeit in der Freizeit oder in einer Erkrankung !

M
migu

22.11.2006 um 23:21 Uhr

Hallo, ich bin 2. Vorsitzender unserer Klinik im BR. Als Arzt kann ich nur sozusagen "teilkrankschreiben" im Rahmen einer Wiedereingliederung. Diese muss allerdings bei der Krankenkasse beantragt und vom AG genehmigt werden. Viele Gruesse, Michael

E
Elora.Dana

25.11.2006 um 15:22 Uhr

Die Teilnahme an der BR Sitzung muß jedes Mitglied selbst entscheiden können. Grundsätzlich muß der/die Vorsitz alle regilären BR- Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnungspunkte einladen. Erst wenn ein Mitglied sich "abmeldet", ist der/die Vorsitz berechtigt den entsprechenden Nachrücker einzuladen.

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