Antrag auf Kündigung eines MA durch den BR?
Hallo Forum,
ein Kollege (A) hat aufgrund eines angeblichen Fehlverhaltens die fristlose Kündigung erhalten (Chef hat lange darauf gewartet!!). Grund hierfür war die Aussage eines anderen Kollegen (B), der das Fehlverhalten schriftlich bestätigt hat. Wir als BR haben der Kündigung nicht zugestimmt. Das Verfahren läuft. Kollege A ist bis zum Abschluss freigestellt, Kollege B (Freund des Chefs!) besetzt seitdem die Stelle von Kollege A. In der Zwischenzeit hat Kollege A Recherchen angestellt, dass Kollege B gelogen hat und kann dies auch belegen. Er möchte Kollegen B aber erst vor dem Arbeitsgericht damit konfrontieren, nachdem dieser dort wohlmöglich unter Eid ausgesagt hat.
Nun fragen wir uns als BR: Sollte sich bestätigen, dass Kollege B Kollegen A ein Fehlverhalten unterstellt hat, um evtl.seine Stelle einzunehmen, können wir als BR dann seine fristlose Kündigung fordern? Wir denken, dass solch ein Mitarbeiter für die Belegschaft nicht mehr tragbar ist.
Was ist Eure Meinung dazu? Tom
Community-Antworten (10)
19.11.2006 um 16:29 Uhr
Tom, Ihr solltet vor allem den Ausgang des Kündigungsschutzprozesses abwarten!
Mit dem § 104 BetrVG würde ich sowieso sehr zurückhaltend umgehen, sehe in diesem Fall auch keine Argumente für dieses "scharfe Schwert".
19.11.2006 um 16:38 Uhr
Tom, so wie ich ArbG-Prozesse erlebt habe, wird da das Fehlverhalten von B nicht unerwähnt bleiben...
Als BR sehe ich die Sache ähnlich wie Fayence ;-)
19.11.2006 um 16:49 Uhr
Das kann ich nachvollziehen... Kann der BR denn in solch einem Fall wenigstens eine Art "Abmahnung" aussprechen? Tom
19.11.2006 um 16:53 Uhr
Tom, der BR kann sich keine AG Befugnisse geben, er kann höchstens versuchen den AG zu beeinflussen... aber wäre das sinnvoll?
Der BR ist Rechtanwender, nicht Rechtsprecher.
19.11.2006 um 17:00 Uhr
Hm... kann ich auch verstehen :-( Aber... muss man ein solches Verhalten eines "Kollegen" klaglos hinnehmen bzw. hat das für ihn wirklich keine Konsequenzen?? Uns fehlen die Worte...
19.11.2006 um 17:12 Uhr
Tom, Du bewegst Dich im Bereich der Spekulation.... "Sollte sich bestätigen, dass Kollege B Kollegen A ein Fehlverhalten unterstellt hat, um evtl.seine Stelle einzunehmen..."
19.11.2006 um 17:15 Uhr
Fayence, das sehe ich nicht so. Kollege A hat uns seine "Beweise" für die Falschaussage von Kollege B vorgelegt. Auch sein Anwalt denkt, dass diese hieb- und stichfest sind. Nichtsdestotrotz habe ich "sollte" geschrieben... also m.E. keine "Spekulation", sondern erst die Entscheidung des Arbeitsgerichtes abwarten...
19.11.2006 um 17:25 Uhr
Tom, die "Beweise" sind durch den Arbeitsrichter zu würdigen, also Tee trinken und abwarten.
19.11.2006 um 18:30 Uhr
sehe es wie fayence. beweise gibt es in solchen verfahren immer viele. erst mal sehen was sie wert sind. und dann nicht vergessen dass es vor gericht beweislastregeln gibt
19.11.2006 um 21:19 Uhr
Sehe das mit dem §104 genauso wie meine Vorschreiber Auserdem fodert der 104 den Wiederholungsfall.
Grüssle
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