Allgemeines Gleichstellungsgesetz - nachweispflichtige Schulung zum AGG schon durchgeführt?
Nach gegensätzlichen Meinungsäußerungen zum Thema AGG nun hier die Aussage der RA Hildegard Reppelmund, DIHK - Referatsleiterin Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Kartellrecht (reppelmund.hildegard@berlin.dihk.de): "Alle Mitarbeiter, Betriebsrat und vor allem die Führungs- und Personalverantwortlichen im Unternehmen sind entsprechend zu informieren und mit Nachweis zu schulen. Die Art der Schulung hängt maßgeblich von der Größe des Betriebes ab. Bei kleineren Unternehmen kann sie im Rahmen der Betriebsversammlung durchgeführt werden." Mich würde interessieren, ob eine derartige nachweispflichtige Schulung zum AGG in anderen Unternehmen schon durchgeführt wurde.
Community-Antworten (3)
08.11.2006 um 17:24 Uhr
Bisher bin ich auch nur davon ausgegangen dass der AG nur die AGG an die AN aushändigen muss und zusätzlich in den Betriebsräumen aushängen muss... Interessant dass da doch eine Schulung stattfinden muss... Ist bei uns natürlich noch nicht passiert, lediglich wurden Kopien mit dem Gesetzestext verteilt...
08.11.2006 um 17:39 Uhr
@von schichtc, in unserer Fa. findet nächste Woche, auf Vorschlag des BR, eine Schulung zum AGG für Lagerleiter, Gruppenleiter und Abteilungsleiter statt. Die Schulung leitet ein RA. Dauer ca. 4 Std.
08.11.2006 um 18:01 Uhr
Bei uns hat eine Schulung mit allen in Vorgesetzten Positionen durchgeführt. Auch aus dem Betriebsrat waren wir dabei und es wurde uns gesagt das zumindest alle mit Vorgesetztenstatus eine extra schulung erhalten sollten
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