wann AU einreichen
Hallo,
folgende Situation gibt es bei uns:
-
In der BV Betriebsordnung steht: Der AN hat ab dem 3. Krankheitstag eine AU vorzulegen. Das Unternehmen ist berechtigt, eine AU zu einem früheren Zeitpunkt zu verlangen.
-
in der BV Arbeitszeit steht: Der AN hat ab dem 3. Krankheitstag eine AU vorzulegen. Das Unternehmen ist berechtigt, eine AU zu einem früheren Zeitpunkt zu verlangen. Mit Ausnahme von ....... Hier gilt die einzelvertragliche Lösung.
-
in den Einzelverträgen der Kollegen dieser ..... steht pauschal überall das gleiche drin. AU nach dem 1. Krankheitstag.
Was zählt jetzt für den Kollegen? Unserer Meinung nach zählt das Günstigkeitsprinzip bei 2 konkurrierenden BV's. Wie ist eure Meinung?
Wir sind eine Holding ohne KBR. Wir haben nur den BR. Falls hierzu Nachfragen kommen.
Community-Antworten (8)
12.12.2017 um 15:51 Uhr
Gibt es Verweise in den BVen, ob eine Regelung die andere ersetzt?
12.12.2017 um 16:07 Uhr
Ja, die allgemeine salvatorische Klausel.
12.12.2017 um 16:28 Uhr
Bei konkurrierenden Betriebsvereinbarungen gilt nicht das Günstigkeitsprinzip sondern die Zeitkollisionsregel es gilt daher die jüngere BV.
12.12.2017 um 17:16 Uhr
"Bei konkurrierenden Betriebsvereinbarungen gilt nicht das Günstigkeitsprinzip sondern die Zeitkollisionsregel es gilt daher die jüngere BV."
Halte ich nach kurzer Internetrecherche für eine falsche Aussage:
http://www.u-di.de/index.php/betriebliche-altersvorsorge/glossar/zeitkollisionsregel
BAG, Urteil vom 15. 1. 2013 – 3 AZR 169/10 BAG · Urteil vom 10. Februar 2009 · Az. 3 AZR 653/07 BAG, Urteil vom 29. 10. 2002 – 1 AZR 573/01
1.) In keinem der Entscheidungen des BAG geht es um 2 BVen, in denen der gleiche Regelungsgegenstand behandelt wird. Also bezogen auf BV zu unterschiedlichen Themen.
2.) "ist dies nur unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zulässig. Der Senat hat diese Grundsätze durch ein dreistufiges Prüfungsschema konkretisiert."
Heißt, daß wenn etwas schon Bestand hat, ist es nicht einfach dadurch zu ändern, daß man eine neue Regelung einführt. Allerdings geht es in all den Entscheidungen auch um Geld / Anwartschaften etc. ...
Aber wie gesagt, so pauschal würde ich die Aussage als Falsch ansehen.
12.12.2017 um 17:20 Uhr
Man lernt ja nie aus. Danke moreno für den Hinweis. Dann ist die Antwort ein bisschen komplizierter, zumidest nach dem was ich hier gelesen hab: http://www.u-di.de/index.php/betriebliche-altersvorsorge/glossar/zeitkollisionsregel
12.12.2017 um 19:06 Uhr
Na Celestro man sollte Mal sehen sehen worum es da ging..wie schützenswert so ein Bestand ist. Das ist bei der Einreichung einer AU mit Sicherheit nicht der Fall.
12.12.2017 um 20:29 Uhr
Worüber diskutiert ihr hier eigentlich?
Die Frage kann er sich doch selbst beantworten. Ergibt sie sich doch schon aus seiner Fragestellung.
- BV Betriebsordnung sagt: Das Unternehmen ist berechtigt, eine AU zu einem früheren Zeitpunkt zu verlangen.
- BV Arbeitszeit: Das Unternehmen ist berechtigt, eine AU zu einem früheren Zeitpunkt zu verlangen.
- AV sagen alle: AU nach dem 1. Krankheitstag.
Wo bitte ist hier jetzt das Problem?
13.12.2017 um 12:06 Uhr
@Brausebär :-)
Zu geil deine Antwort und voll ins schwarze getroffen
Verwandte Themen
Nachfrist für das Einreichen von Wahlvorschlägen ohne gesetzlichen Grund?
ÄlterHallo, wir stehen in unserer Firma kurz vor den ersten Betriebsratswahlen. Am 24.01.2007 ist die Frist für das Einreichen von Vorschlagslisten verstrichen. Bis dahin gab es nur 1 Liste. 5 Minuten v
Urlaub an regulären freien Tag?
ÄlterHallo, ich habe eine 30 Stunden Stelle und habe 22 Tage Urlaub im Jahr. Dienstags ist immer mein freier Tag. Wenn ich nun eine Woche Urlaub nehmen will muss ich dann 5 oder 4 Tage Urlaub einreichen?
Vorschlgslisten einreichen - eine gewisse Anzahl von Stützunterschriften für die schon eingereichte Vorschlagsliste zusätzlich einreichen?
ÄlterEin fröhliches Hallo an alle Teilnehmer dieses Forumes! Thema: Betriebsratswahl 2010 Sachverhalt wie folgt: Gemäß des Wahlausschreibens zur BRWAHL 2010 können Vorschlagslisten in dem Be
Abgabetermin vom Jahresurlaub
ÄlterHallo an alle, habe mal eine Frage was den Abgabetermin vom Jahresurlaub betr. Wir sind eine Abteilung mit ca 15 MA. Bisher haben wir unsere Urlaubswünsche zum 31.1. des Jahres einreichen müssen,
Kündigung lt. TVV
Ich bin 24 Jahre im Unternehmen und würde gern zum Ende nächsten Jahres meine Kündigung einreichen. Jedoch weiß ich nicht wann ich meine Kündigung einreichen muss wenn ich aus gesundheitlichen Gründen