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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vorruhestand - kann BRM weiter tätig sein?

U
Uschi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr eifrigen Beantworter

von vielen Fragen. Ich möchte gerne wissen, ob ein BRM, das in Vorruhestand geht, seinen Posten sozusagen aufgibt. Normalerweise hätte ich "ja" gesagt, denn ich meine weg ist weg, aber der AN bezieht ja weiter Gehalt vom AG, zwar reduziert, aber trotzdem. viele Grüße

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Community-Antworten (2)

F
Fayence

16.11.2006 um 17:27 Uhr

Uschi, vermute eine ATZ im Blockmodell. Mit Eintritt in die passive Phase der ATZ erlischt das BR-Mandat und auch das Wahlrecht.

U
Uschi

16.11.2006 um 18:10 Uhr

Fayence,

ne, es ist keine ATZ. Sondern wirklich Vorruhestand, das heißt, der AG zahlt bis zum Eintritt der Rente, längstens 7 Jahre, 70 % des Bruttogehaltes. Aber es ist ja eine passive Phase, wenn ich das hier auch mal so nennen kann, also erlischt alles. Danke

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