Erstellt am 15.11.2006 um 15:34 Uhr von matze83
HI möhre
ich geh mal davon aus dass diese Fortbildung (Abendschule?) einen direkten bezug zum Beruf deines Kollegen hat? Dann ist noch die Frage in welchem Bundesland ihr seid, da fast jeder Bundesland ein eigenes Bildungsurlaubsgesetz hat ( außer BW, BJ, Sachsen und Thüringen). In der Regel gehen diese Landesgesetze von einer bezahlten Freistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr aus.
Schau mal hier nach: http://www.officeorga.de/Bildungsurlaub.htm
Aber wenn es dem Betrieb doch zugute kommt müsste der Chef doch auch mit sich reden lassen, oder?
Und unbezahlter Sonderurlaub dürfte ja gar kein Problem sein...
Erstellt am 15.11.2006 um 15:47 Uhr von möhre
Danke matze83, Dein Beitrag hat mir schon weiter geholfen.
Möhre aus Bayern
Erstellt am 16.11.2006 um 07:11 Uhr von Bergmann
matze 83,
Bildungsurlaubsgesetz-als Beispiel Hessen : Eine Bildungsurlaubsveranstaltung muß gewisse Anforderungen erfüllen:
-Sie muß an mindestens fünf aufeinander folgenden Tagen stattfinden.Für kürzere Veranstaltungen besteht kein Bildungsurlaubsanspruch.Ein fünftägiges Seminar kann allerdings auf zwei zeitlich getrennte Blöcke verteilt werden,wobei ein Block mindestens aus zwei Tagen bestehen muß.....
-Die tägliche Arbeitszeit soll 6 Stunden betragen.
-Die Veranstaltung muß behördlich in Hessen anerkannt sein.
Bildungsurlaub ist in diesen Fall also der falsche Weg .