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Übernahme nach der JAV?

M
marc
Jan 2018 bearbeitet

hallo,

ich habe dieses jahr ausgelernt und wurde übernommen für ein jahr. gestern wurde ich in die jav gewählt nun meine frage steht mir jetzt ein unbefristeter vertrag zu (die letzten mietglieder erhielten einen) bzw. bis wann müsste das haus mich übernehmen???

Vielen dank euer marc

5.15604

Community-Antworten (4)

D
da-grinch

15.11.2006 um 17:41 Uhr

Hi Marc,

lt. BetrVG (im abschnitt JAV) mußt du als JAV einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen, wenn dein vertrag ausläuft. Spätestens (oder war es innerhalb?) 3 Monate vor Ablauf der Befristung, stellst du einen Antrag auf o.g. Arbeitsvertrag. Dieser Antrag muss nicht genehmigt werden! Sollte dir dein AG nicht antworten, erhälst du automatisch einen unbefr. Arbeitsvertrag. Sollte er dich nicht übernehmen können, MUSS er dir das mitteilen!

Gruß

da-grinch

B
BagiraPuma

15.11.2006 um 21:04 Uhr

Ich füge hinzu:

§78a BetrVG

F
Fayence

15.11.2006 um 21:07 Uhr

da-grinch, muss Dir für Deine Antwort jede Menge Punkte abziehen...

"BetrVG § 78a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen"

Marc, Dein Vertrag läuft nach 1 Jahr aus. Der im §78a BetrVG beschriebene Anspruch auf Übernahme gilt für Dich nicht, da Du Deine Ausbildung bereits beendet hast.

D
da-grinch

16.11.2006 um 07:51 Uhr

...

Sorry. Habe das irgendwie net gerafft, das er net mehr in ausbildung ist.

Wie ist die Sachlage, wenn ein BR Mitglied nur einen befristeten Arbeitsvertrag hat? Das müsste ja auch die von marc genannte Frage dann beantworten oder?

Danke Fayence für den Hinweis.

da-grinch

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