Übernahme nach der JAV?
hallo,
ich habe dieses jahr ausgelernt und wurde übernommen für ein jahr. gestern wurde ich in die jav gewählt nun meine frage steht mir jetzt ein unbefristeter vertrag zu (die letzten mietglieder erhielten einen) bzw. bis wann müsste das haus mich übernehmen???
Vielen dank euer marc
Community-Antworten (4)
15.11.2006 um 17:41 Uhr
Hi Marc,
lt. BetrVG (im abschnitt JAV) mußt du als JAV einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen, wenn dein vertrag ausläuft. Spätestens (oder war es innerhalb?) 3 Monate vor Ablauf der Befristung, stellst du einen Antrag auf o.g. Arbeitsvertrag. Dieser Antrag muss nicht genehmigt werden! Sollte dir dein AG nicht antworten, erhälst du automatisch einen unbefr. Arbeitsvertrag. Sollte er dich nicht übernehmen können, MUSS er dir das mitteilen!
Gruß
da-grinch
15.11.2006 um 21:04 Uhr
Ich füge hinzu:
§78a BetrVG
15.11.2006 um 21:07 Uhr
da-grinch, muss Dir für Deine Antwort jede Menge Punkte abziehen...
"BetrVG § 78a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen"
Marc, Dein Vertrag läuft nach 1 Jahr aus. Der im §78a BetrVG beschriebene Anspruch auf Übernahme gilt für Dich nicht, da Du Deine Ausbildung bereits beendet hast.
16.11.2006 um 07:51 Uhr
...
Sorry. Habe das irgendwie net gerafft, das er net mehr in ausbildung ist.
Wie ist die Sachlage, wenn ein BR Mitglied nur einen befristeten Arbeitsvertrag hat? Das müsste ja auch die von marc genannte Frage dann beantworten oder?
Danke Fayence für den Hinweis.
da-grinch
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