Erstellt am 15.11.2006 um 16:41 Uhr von da-grinch
Hi Marc,
lt. BetrVG (im abschnitt JAV) mußt du als JAV einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen, wenn dein vertrag ausläuft.
Spätestens (oder war es innerhalb?) 3 Monate vor Ablauf der Befristung, stellst du einen Antrag auf o.g. Arbeitsvertrag.
Dieser Antrag muss nicht genehmigt werden!
Sollte dir dein AG nicht antworten, erhälst du automatisch einen unbefr. Arbeitsvertrag.
Sollte er dich nicht übernehmen können, MUSS er dir das mitteilen!
Gruß
da-grinch
Erstellt am 15.11.2006 um 20:04 Uhr von BagiraPuma
Ich füge hinzu:
§78a BetrVG
Erstellt am 15.11.2006 um 20:07 Uhr von Fayence
da-grinch,
muss Dir für Deine Antwort jede Menge Punkte abziehen...
"BetrVG § 78a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen"
Marc,
Dein Vertrag läuft nach 1 Jahr aus. Der im §78a BetrVG beschriebene Anspruch auf Übernahme gilt für Dich nicht, da Du Deine Ausbildung bereits beendet hast.
Erstellt am 16.11.2006 um 06:51 Uhr von da-grinch
...
Sorry. Habe das irgendwie net gerafft, das er net mehr in ausbildung ist.
Wie ist die Sachlage, wenn ein BR Mitglied nur einen befristeten Arbeitsvertrag hat?
Das müsste ja auch die von marc genannte Frage dann beantworten oder?
Danke Fayence für den Hinweis.
da-grinch