DRINGEND: Joghurt-Urteil (zur fristlosen Kündigung) LAG Frankfurt - Wer kann es zusenden?
Hallo Zusammen,
Wer kann mir unten angeführtes Urteil zusenden. Brauchen es ganz dringend!
Danke im voraus. Keine Kündigung Die fristlose Kündigung einer Küchenhilfe nach dem Verzehr eines firmeneigenen Jogurts ist unzulässig, so das LAG Frankfurt. Die Richter gaben damit der Klage der Arbeitnehmerin gegen einen Küchenbetrieb statt und erklärten sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung für unwirksam (Az.: 5/11 Sa 764/05). (dpa)
Gruß in die Runde
Community-Antworten (2)
15.11.2006 um 13:33 Uhr
Ich denk du suchst das hier.
JOGURT-URTEIL Keine Kündigung Die fristlose Kündigung einer Küchenhilfe nach dem Verzehr eines firmeneigenen Jogurts ist unzulässig, so das LAG Frankfurt. Die Richter gaben damit der Klage der Arbeitnehmerin gegen einen Küchenbetrieb statt und erklärten sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung für unwirksam (Az.: 5/11 Sa 764/05). (dpa)
Gib mal bei Google folgendes ein: LAG Frankfurt Küchenhilfe
PS Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten.
15.11.2006 um 13:59 Uhr
Arbeitsrecht- Kündigungsgrund
(LAG Frankfurt, Az. 5/11 Sa 764/05)
Hier nochmal
Das LAG hat entschieden, dass der Verzehr von geringwertigen firmeneigenen Lebensmitteln auch dann kein Kündigungsgrund darstellt, wenn der Arbeitgeber verboten hat, diese Lebensmittel ohne Bezahlung mit nach Hause zu nehmen. Im vorliegenden Fall hat eine Küchenhilfe einen firmeneigen Jogurt verzehrt und ist dafür fristlos und hilfsweise ordentlich gekündigt worden. Beide Erklärungen sind unwirksam!
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