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DRINGEND: Joghurt-Urteil (zur fristlosen Kündigung) LAG Frankfurt - Wer kann es zusenden?

P
Pius
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

Wer kann mir unten angeführtes Urteil zusenden. Brauchen es ganz dringend!

Danke im voraus. Keine Kündigung Die fristlose Kündigung einer Küchenhilfe nach dem Verzehr eines firmeneigenen Jogurts ist unzulässig, so das LAG Frankfurt. Die Richter gaben damit der Klage der Arbeitnehmerin gegen einen Küchenbetrieb statt und erklärten sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung für unwirksam (Az.: 5/11 Sa 764/05). (dpa)

Gruß in die Runde

3.33302

Community-Antworten (2)

B
bitawie19

15.11.2006 um 13:33 Uhr

Ich denk du suchst das hier.

JOGURT-URTEIL Keine Kündigung Die fristlose Kündigung einer Küchenhilfe nach dem Verzehr eines firmeneigenen Jogurts ist unzulässig, so das LAG Frankfurt. Die Richter gaben damit der Klage der Arbeitnehmerin gegen einen Küchenbetrieb statt und erklärten sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung für unwirksam (Az.: 5/11 Sa 764/05). (dpa)

Gib mal bei Google folgendes ein: LAG Frankfurt Küchenhilfe

PS Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten.

B
bitawie19

15.11.2006 um 13:59 Uhr

Arbeitsrecht- Kündigungsgrund

(LAG Frankfurt, Az. 5/11 Sa 764/05)

Hier nochmal

Das LAG hat entschieden, dass der Verzehr von geringwertigen firmeneigenen Lebensmitteln auch dann kein Kündigungsgrund darstellt, wenn der Arbeitgeber verboten hat, diese Lebensmittel ohne Bezahlung mit nach Hause zu nehmen. Im vorliegenden Fall hat eine Küchenhilfe einen firmeneigen Jogurt verzehrt und ist dafür fristlos und hilfsweise ordentlich gekündigt worden. Beide Erklärungen sind unwirksam!

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