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Auslaufen eines Auzubildendenvertrages - was passiert wenn dieser Azubi in der JAV-Wahl gewählt wird?

S
Stecker
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, meine Frage: der Vertrag eines Auszubildenden soll nach der Prüfung im Januar auslaufen, was passiert wenn dieser Azubi in der JAV-Wahl(Wahl findet im Nov statt) gewählt wird? Muß er weiter beschäftigt werden?

im Vorraus danke für Eure Antworten und einen schönen Tag

Stecker

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Community-Antworten (3)

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Fayence

15.11.2006 um 09:15 Uhr

Hallo Stecker, siehe §78a BetrVg. Der Azubi muss seine Weiterbeschäftigung innerhalb von 3 Monaten vor Ausbildungsende schriftlich verlangen.

http://www.jav.info/JAV-Arbeit/Rechte_und_Pflichten

A
Angi1

15.11.2006 um 10:29 Uhr

Hallo Stecker,

als Ergänzung zu dem Beitrag von Fayence:

im Fitting steht zu § 78a RN 20 "Das schriftliche Weiterbeschäftigungsbegehren muss dem Arbeitgeber spätestens am letzten Tag des Ausbildungsverhältnisses zugegangen sein." Es muß nicht begründet sein, aber unbedingt schriftlich erfolgen.

MfG Angi1

R
rolfo2

15.11.2006 um 11:34 Uhr

Vorsicht aber: Der AG muss ihn nicht in seinem erlernten Beruf beschäftigen sondern kann ihm auch eine anderweitige Stelle anbieten. z.B. Industriekaufmann/frau , nach Ausbildung Beschäftigung in der Produktion. Wenn der AG keine Stelle als Industriekaufmann zur Verfügung hat ist dies rechtens. Hat er gar keine Stelle zur Verfügung muss er dies im arbeitsgerichtlichen Verfahren beweisen. Aber mal im Ernst, glaubst du der ehemalige Azubi wird glücklich, wenn er seine Weiterbeschäftigung so erzwingt ??

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