Auslauf befristeter Verträge und ständige Neueinstellungen - kann der BR eine Begründung vom AG fordern?
hallo,
hat der br das recht (wenn ja, worauf kann ich mich stützen?), vom AG eine begründung zu verlangen, warum die befristeten verträge von MA nicht verlängert werden, gleichzeitig aber ständig neue personalanforderungen auf unserem tisch landen? es gibt den verdacht, daß unangenehme MA einfach durch das auslaufen der verträge und urplötzliche freistellungen bis zum auslauf "entsorgt" werden. ich fordere schon seit monaten eine genaue personalplanung, unser vorsitzende reagiert aber in keiner weise. er sagt mir nur immer wieder, es gäbe keine nachteile durch die befristung und eine detaillierte personalplanung wäre zu aufwendig. der AG steht auf dem standpunkt, er müsse uns keine gründe für das auslaufen eines vertrages nennen, das ist soviel wie ich weiß auch richtig so... aber in anbetracht der ständigen neueinstellungen??? mir fehlen derzeit wirklich gute argumente um hier weiter zu kommen. wer kann helfen?
gruß
Community-Antworten (3)
18.10.2006 um 18:30 Uhr
wiedersprecht doch mal den neueinstellungen. gründe stehen im BetrVG
18.10.2006 um 19:21 Uhr
hallo harald,
den vorschlag habe ich unserem brv auch schon gemacht. er ranzt mich dann immer gleich zusammen, ich würde ja wohl nicht neue arbeitsplätze verhindern wollen. schließlich hat das auslaufen der verträge mit den einstellungen nichts zu tun sagt er. es sei schlichtweg eine böse behauptung von mir, daß die MA wegen persönlicher differenzen nicht verlängert werden oder weil sie eben unbequem sind. er fodert ja schließlich auch immer die namen ein von denen, die den mut haben sich zu beschweren. anonyme beschwerden schmettert er ab... beschwert sich jemand, so wird vom AG gefordert, daß derjenige sich zusammen mit dem chef, dem über den sich beschwert wurde und der der sich beschwert hat an einen tisch gesetzt wird, mit brv natürlich.... das will natürlich kein MA machen, sie haben angst nicht verlängert zu werden. (ist es nicht so, daß wir die namen der MA die sich beschweren gegenüber dem AG vertraulich behandeln müssen????) ich würde liebend gern den neueinstellungen widersprechen... nur sind wir, die sich im sinne der AN einsetzen, hier in der minderheit. es ist frustrierend....
18.10.2006 um 20:27 Uhr
brbiene, leider wirst Du nur durch Überzeugungskraft und langen Atem etwas ändern können, denn in einer Demokratie braucht es die Mehrheit um etwas zu bewegen. Mach Deinen BRM Kollegen immer wieder deutlich, dass den Einstellungen nach § 99 (2) Punkt 3 widersprochen werden kann und ihr es in der Hand habt, für die AN tätig zu werden.
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