Hilfe,die Chefin lässt eine Sitzung des BR platzen weil wir ihr ein Dorn im Auge sind - was kann cder BR tun?
Ich bin BR-Vorsitzinder bei uns in der Firma. Da es unser Chef mit der Arbeitssicherheit nicht so genau nimmt, haben wir uns in der anlage ein wenig umgesehen und festgestellt,dass Handlungsbedarf besteht weil manche Tätigkeiten mit schweren Stürzen oder sogar tödlich enden können. Ich arbeite in einer Papiersortieranlage mit über 100 Beschäftigten. Nun haben wir heute eine Sitzung angesetzt und begannen diese um 11 Uhr durchzuführen. Wir haben uns ordentlich freistellen lassen und alles. Da platzt die chefin um 11.30 Uhr herein und brüllt mich an,was ich mir einbilde und was ich denke wer ich bin. Wir hatten 5 Jahre einen Betriebsrat der nichts gemacht hat ausser irgendwelche Papiere zu unterschreiben. Aber wir wollen was bewegen bei uns in der Firma. Auf jeden Fall mussten wir die ordentlich einberufene Sitzung abbrechen und noch bis 21 uhr arbeiten. Wir waren also insg. 11h in der Firma. Wir wissen schon lange,dass uns die Chefetage auf der Abschussliste hat aber wollen uns nicht klein kriegen lassen. Nun ist meine Frage,was ich gegen dies machen kann. Es ist doch nicht rechtens,dass der chef eine Sitzung von BR abbricht nur weil es ihm gefällt. Eine Notwendigkeit etwa aus Personalmangel bestand eigentlich nicht, da eine Menge Arbeitnehmer aus anderen Schichten viele AV-Tage angesammelt hat und diese heute hätten bei uns abarbeiten sollen. Aber die Cheffin hat gestern allen diesen Leuten per Telefon abgesagt und wörtlich gesagt: Die komische Sitzung morgen lasse ich platzen. Dazu muss ich nich sagen, dass die Cheffin eigentlich nur unsere Anlagenleiterin ist und dem großen Chef unterstellt ist. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Über Antworten und Vorschläge würde ich mich freuen.
Community-Antworten (8)
06.11.2006 um 23:58 Uhr
Hallo Matti,
ich empfehle Eurem gesamten BR ein Grundseminar für Betriebsräte beim DGB zu besuchen; dies steht rechtlich zu Euch zu. Dort lernt Ihr auch, dass NIEMAND das Recht hat, ausser der BR-Vorsitzende, eine Betriebsratssitzung abzubrechen.
07.11.2006 um 00:02 Uhr
und aussagen wie "wir haben jetzt sitzung , sie sind nicht geladen - also raus ..." kommen einem dann ggf über die lippen :-)
07.11.2006 um 00:07 Uhr
@Scodina, ein dementsprechender Brief an den "großen Chef" könnte auch Wirkung zeigen.....
07.11.2006 um 00:37 Uhr
Der BR sollte sich ein wenig mehr Respekt verschaffen und sich durch entsprechende Seminare bilden. Bei einem geschulten und konsequenten BR hätte die Vorgesetzte es sich nicht gewagt.
Grundsätzlich sollte der BR nur mit der Geschäftsleitung verhandeln und nicht mit irgendwelchen wichtigen Anlagenleiterin, Vorarbeiter, Meister, usw..
Der Betriebsrat sollte der Anlagenleiterin aufzeigen, das wenn sie sich im BR Büro befindet, zu benehmen hat. Benimmt sich eine Person daneben, egal wer ist, rausschmeißen. Platzt jemand zum pöbeln in die BR Sitzung, rausschmeißen. Der BR hat in seinen Räumlichkeiten das Hausrecht.
Der Betriebsrat bestimmt wann die Sitzungen des BR beginnen und beendet werden und nicht die Geschäftsleitung oder eine Anlagenleiterin.
Ich würde wie folgt vorgehen: Den Arbeitgeber schriftlich den Vorfall schildern und auffordern dafür zu sorgen, dass künftig Störungen der Betriebsratsarbeit durch die Anlagenleiterin, unterbleiben. Ändert sich nichts oder der Arbeitgeber reagiert uneinsichtig, sollte der BR einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Solche Pöbelattacken gegenüber dem BR müssen unbedingt unterbunden werden.
Da die Anlagenleiterin mit der Einteilung Arbeitszeiten wohl überfordert ist, sollte der BR ihr helfen. Teilt der Geschäftsleitung mit, dass der BR aufgrund der Probleme mit der Anlagenleiterin, z.B. hohe Ansammlung von AV Tagen und Arbeitszeiten von mehr als acht Stunden, es für nötig erachtet seine Mitbestimmungsrechte gem. §87 Abs.2+3 BetrVG wahrzunehmen. Ihr verlangt von dem AG den Abschuss einer BV Dienstplan. In dieser BV werden der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, für jeden Mitarbeiter im Voraus geplant. Dieser Dienstplan wird durch den Arbeitgeber für einen gewissen Zeitraum erstellt und ist dem BR rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen. Ist der BR mit dem Dienstplan einverstanden wird er ihn genehmigen und der AG darf den Plan entsprechend anwenden. Weiterhin wird in der BV geregelt, dass vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit zwingend rechtzeitig unter Angabe von Gründen beim BR beantragt und erst nach dessen Zustimmung vom AG angeordnet bzw. angenommen werden darf. In dieser BV könnt ihr auch die Antragsberechtigten / Ansprechberechtigte festlegen. Verweigert der AG die Verhandlungen oder werdet ihr euch nicht einig, sollte der BR sich nicht scheuen die Einigungsstelle anzurufen. Nun hat der BR ein wirkungsvolles Instrument im Rahmen seiner Rechte die Arbeitszeiten zu überwachen und mitzubestimmen. Werden die Vereinbarungen nicht eingehalten, sollte der BR seine Mitbestimmungsrechte einzuklagen.
07.11.2006 um 10:35 Uhr
Hallo,
lies mal § 119 BetrVG, Behinderung von Betriebsratsarbeit ist bei Strafandrohung verboten.
Gruß Axel
07.11.2006 um 11:16 Uhr
Matti782, dem Vorschlag von Heini schliesse ich mich nur eingeschränkt an. Du schreibst leider nicht, mit welchem zeitlichen Vorlauf diese Sitzung angesetzt und der AG darüber informiert wurde. Ungeachtet dessen, ist die Reaktion Eurer Anlagenleiterin nicht korrekt. Darauf würde ich schon eingehen! Wie plant Ihr Eure Sitzungen denn generell? Da lässt sich im Vorfeld eine Menge Konfliktpotential vermeiden.
Ich würde eines jedoch nicht tun, zeitgleich auch noch ein zweites Fass aufmachen und der Geschäftsleitung mitteilen ", dass der BR aufgrund der Probleme mit der Anlagenleiterin, z.B. hohe Ansammlung von AV Tagen und Arbeitszeiten von mehr als acht Stunden, es für nötig erachtet seine Mitbestimmungsrechte gem. §87 Abs.2+3 BetrVG wahrzunehmen."
07.11.2006 um 12:17 Uhr
Zardos, der § 119 BetrVG ließt sich ganz toll, ist aber eigentlich für solche Situation wenig nützlich. Sollte der BR sich dazu durchringen diesen Antrag bei der Staatsanwaltschaft zu stellen, würde ich darauf tippen, dass dieses Verfahren nach kurzer Zeit eingestellt würde. Um mit einem solchen Strafverfahren etwas zu erreich muss schon etwas sehr heftiges geschehen sein. Eventuell würde die Beschuldigte sich durch eine Einstellung des Verfahrens noch bestätigt fühlen und die ganze Sache noch schlimmer treiben. Sinnvoller wäre es zu prüfen, ob nicht ein Vorgehen gem. § 104 BetrVG möglich wäre. Hier könnte der BR die Betroffene aufgrund der gesamten Vorfälle abmahnen und im Wiederholungsfall entsprechend vorgehen.
08.11.2006 um 01:58 Uhr
Ich schlage euch vor, einen regelmäßigen Sitzungstermin auszumachen. Den könnt ihr dann allen ChefInnen mitteilen und die können sich darauf einstellen.
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