Arbeitszeit/ nicht tarifgebunden - über BV oder muss einzelvertraglich geändert werden?
Hallo
Bei uns im Betrieb haben alle in der Produktion einen 35 Std. Vertrag. Da wir jetzt 37,5 Std. arbeiten ( auf Zeitkonto), will der AG u. BR eine BV machen die Regelt das der Lohn auf Basis 37,5 Std gezahlt wird. Genauso Urlaubs und Weihnachsgeld. Geht das über BV oder muss Einzelvertraglich geändert werden ? Bitte um Antworten !!
Community-Antworten (1)
14.11.2006 um 14:12 Uhr
Dies geht nur wenn ein Tarifvertrag dies zulässt! Ich würde jedem eurer MA empfehlen, solche Arbeitsverträge nicht zu unterschreiben!!!
Diese Angelegenheit ist ein klassisches Beispiel für "betriebliche Bündnisse"!
Da hier der Tarifvorbehalt nach §77 Abs.3 BetrVG anzuwenden ist, sollte sich der BR hüten eine solche BV zu unterschreiben!
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