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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AN von Zeitarbeitfirma - Recht auf Wiedereinstellung?

C
colonel1972
Jan 2018 bearbeitet

Mal wieder eine Frage: Ein Mitarbeiter der gekündigt worden ist, arbeitet seitdem über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten über eine Zeitarbeitfirma bei uns. Hat dieser AN jetzt ein Recht auf Wiedereinstellung ???

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Community-Antworten (4)

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Janky

13.11.2006 um 17:21 Uhr

nein hat er nicht. vw hat sogar extra zu diesem zweck ein eigene zeitarbeitsfirma gegründet. die frage ist natürlich, warum der gekündigt worden ist. wenn aus arbeitsmangel, dann ist das ganze "ding" sowieso rechtswidrig!

P
paula

13.11.2006 um 17:42 Uhr

"....dann ist das ganze "ding" sowieso rechtswidrig!"

das stimmt aber so nicht ganz. wenn der AG wegen arbeitsmangel kündigt kommt es auf die situation zum zeitpunkt der kündigung an. wenn der AN nicht klagt ist die kündigung RECHTSWIRKSAM (vgl. § 7 KSchG)

F
Fayence

13.11.2006 um 18:21 Uhr

colonel1972, wenn einem AN gekündigt und der Arbeitsplatz postwendend mit einem Leiharbeitnehmer besetzt wird, wäre eine unzulässige Austauschkündigung zu prüfen.

Wenn Dein Kollege aber erst nach 3 Monaten auf die Idee kommt, seinen Arbeitsplatz einzuklagen, sehe ich keine Chance auf Wiedereinstellung klagen zu können!

D
da-grinch

13.11.2006 um 20:18 Uhr

Hi,

so wie ich das sehe, ist der AG des Kollegen die Zeitarbeitsfirma.

Hier sollte man aber mal im AÜG nachschauen, ob der "Drehtüreffekt" (also AN gekündigt und über fremdfirma wieder auf diese Stelle gesetzt) zulässig ist.

Nach dem was ver.di auf ihren Schulungen über das Thema verlauten lässt, ist das unzulässig. (war da aber noch nicht selber)

Aber auch Fayence hat recht, denn nur bis zu 3 Wochen nach erhalt der Kündigung kann man widerspruch auf normalem Wege einleiten.

da-grinch

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