Erstellt am 13.11.2006 um 16:21 Uhr von Janky
nein hat er nicht. vw hat sogar extra zu diesem zweck ein eigene zeitarbeitsfirma gegründet. die frage ist natürlich, warum der gekündigt worden ist. wenn aus arbeitsmangel, dann ist das ganze "ding" sowieso rechtswidrig!
Erstellt am 13.11.2006 um 16:42 Uhr von paula
"....dann ist das ganze "ding" sowieso rechtswidrig!"
das stimmt aber so nicht ganz. wenn der AG wegen arbeitsmangel kündigt kommt es auf die situation zum zeitpunkt der kündigung an. wenn der AN nicht klagt ist die kündigung RECHTSWIRKSAM (vgl. § 7 KSchG)
Erstellt am 13.11.2006 um 17:21 Uhr von Fayence
colonel1972,
wenn einem AN gekündigt und der Arbeitsplatz postwendend mit einem Leiharbeitnehmer besetzt wird, wäre eine unzulässige Austauschkündigung zu prüfen.
Wenn Dein Kollege aber erst nach 3 Monaten auf die Idee kommt, seinen Arbeitsplatz einzuklagen, sehe ich keine Chance auf Wiedereinstellung klagen zu können!
Erstellt am 13.11.2006 um 19:18 Uhr von da-grinch
Hi,
so wie ich das sehe, ist der AG des Kollegen die Zeitarbeitsfirma.
Hier sollte man aber mal im AÜG nachschauen, ob der "Drehtüreffekt" (also AN gekündigt und über fremdfirma wieder auf diese Stelle gesetzt) zulässig ist.
Nach dem was ver.di auf ihren Schulungen über das Thema verlauten lässt, ist das unzulässig. (war da aber noch nicht selber)
Aber auch Fayence hat recht, denn nur bis zu 3 Wochen nach erhalt der Kündigung kann man widerspruch auf normalem Wege einleiten.
da-grinch