vorrübergehende Betriebssschließeung wegen Sanierung
Hallo. Ich möchte mich informieren, wie mögliche Kündigungsszenarien aussehen, bei einer vorrübergehenden Schließung des Hotels, wegen Sanierung. Wir sind ca 15 Mitarbeiter, ich bin einziger Betriebsrat. Man beabsichtigt in einiger Zukunft ( zw. 2019 -2020) das Hotel zwischen 3-6 Monaten zu schließen, um umfangreiche Sanierungsarbeiten durchzuführen. Der Zeitpunkt steht noch nicht fest. 1.) Wenn die Mitarbeiter betriebsbedingt gekündigt werden, haben die Mitarbeiter ein Recht auf Wiedereinstellung, nach der Sanierung ? 2.) Wie verhält sich das mit mir, als Betriebsrat? Habe ich das Recht, auf Wiedereinstellung? Und bin ich dann noch Betriebsrat?
Habe in Erinnerung, das schon so mancher ausgefuchster Arbeitgeber versucht hat, auf diese Art und Weise, einen BR los zu werden. Aber ich habe dunkel in Erinnerung, das das Unternhemen eine Mindestzeit geschlossen sein muss, damit der BR nicht mehr neu beschäftigt werden muss.
Ich danke schon mal für eure Antworten
Community-Antworten (1)
23.08.2018 um 13:53 Uhr
Grundsätzlich ist eine Kündigung innerhalb des Wirkunsgebreiches des Kündigungsschutzgesetzes immer dann zulässig wenn ein Arbeitplatz dauerhaft wegfällt. Bei 3 Monaten würde ich davon ausgehen dass es sich noch nicht um einen dauerhaften Wegfall handelt, bei 6 Monaten könnte ich mir vorstellen dass die Rechtsprechung darin einen dauerhaften Wegfall sieht.
Allerdings darf der Arbeitgeber nur dann kündigen, wenn es keine milderen Mittel gibt. Bei 6 Monaten sollte deshalb über Verwendung des Erholungsurlaubes und Kurzarbeit Null nachgedacht werden.
Einen Anspruch auf Wiedereinstellung gibt es meines Wissens nur dann, wenn Kündigungsgründe während der Laufzeit der Kündigungsfrist wieder wegfallen (im konkreten Fall: das Hotel wird doch nicht geschlossen). Damit sehe ich hier keinen Grund zum Anspruch auf Wiedereinstellung.
Kündigungen sollte man hier wohl nur dann klaglos hinnehmen wenn sie mit einer rechtssicheren Wiedereinstellungszusage des Arbeitgebers verbunden sind.
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