Zusatz zur Frage vom 10.11.2006; Aushändigung des Kündigungs-Anhörungsschreibens?
hallo noch mal,
ich muss noch einmal nachfragen: hat der gekündigte Arbeitsnehmer ein Recht darauf, das Anhörungsschreiben vom Betriebsrat ausgehändigt zu bekommen?
Der Kollege weiß den Kündigungsgrund bzw. ist dieser ihm mitgeteilt worden.
Danke noch mal
Community-Antworten (6)
13.11.2006 um 14:48 Uhr
ei jetzt gibs ihn doch endlich
13.11.2006 um 15:16 Uhr
also ein recht hat er nicht. aber bekommen darf er´s
13.11.2006 um 15:54 Uhr
Nach §102 (4) BetrVG hat der gekündigte AN aber ein Recht darauf, eine Abschrift der Stellungnahme des BR zu bekommen, wenn der BR der Kündigung widersprochen hat. Das muss der Arbeitgeber ihm mit dem Kündigungsschreiben mitgeben. Ansonsten wüsste ich nicht, dass es ein einklagbares Recht gibt, was Bedenken des BR oder evtl. die Zustimmung des BR angeht.
13.11.2006 um 15:58 Uhr
@huettenwolf Hier geht es um das Anhörungsschreiben des AG an den BR, nicht um die Stellungnahme.
13.11.2006 um 17:12 Uhr
Ich gehe nicht davon aus, dass der Betriebsrat Unterlagen, die ihm in einem Anhörungsverfahren zu einer Kündigung übergeben wurden, hier das Anhörungsschreiben, weitergeben darf.
Sinnvoll ist es, dem Betroffen die Stellungnahme des BR zu übergeben.
14.11.2006 um 11:06 Uhr
@nidis, auf die Idee bin ich gar nicht gekommen, dass es sich um den Anhörungsbogen samt Unterlagen handeln soll. Die Dokumente gehen bei uns zwischen Personalabteilung und BR hin und her. Da dabei meist auch Informationen zu anderen Mitarbeitern mitgeteilt werden (Bsp. Daten zur Sozialauswahl oder ähnliches) geht das meines Erachtens auch nur den BR was an. Ob die Daten auf dem Anhörungsbogen mit den Tatsachen übereinstimmen, wird im Gespräch mit den betreffenden Kollegen geklärt. Ich wüßte also nicht, wozu eine Kopie des Bogens gut ist. Ich gehe davon aus, dass der BR diese Unterlagen nicht rausgeben sollte.
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