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Zusatz zur Frage vom 10.11.2006; Aushändigung des Kündigungs-Anhörungsschreibens?

D
diefragende
Jan 2018 bearbeitet

hallo noch mal,

ich muss noch einmal nachfragen: hat der gekündigte Arbeitsnehmer ein Recht darauf, das Anhörungsschreiben vom Betriebsrat ausgehändigt zu bekommen?

Der Kollege weiß den Kündigungsgrund bzw. ist dieser ihm mitgeteilt worden.

Danke noch mal

4.09106

Community-Antworten (6)

H
harald

13.11.2006 um 14:48 Uhr

ei jetzt gibs ihn doch endlich

P
paula

13.11.2006 um 15:16 Uhr

also ein recht hat er nicht. aber bekommen darf er´s

H
huettenwolf

13.11.2006 um 15:54 Uhr

Nach §102 (4) BetrVG hat der gekündigte AN aber ein Recht darauf, eine Abschrift der Stellungnahme des BR zu bekommen, wenn der BR der Kündigung widersprochen hat. Das muss der Arbeitgeber ihm mit dem Kündigungsschreiben mitgeben. Ansonsten wüsste ich nicht, dass es ein einklagbares Recht gibt, was Bedenken des BR oder evtl. die Zustimmung des BR angeht.

N
nidis

13.11.2006 um 15:58 Uhr

@huettenwolf Hier geht es um das Anhörungsschreiben des AG an den BR, nicht um die Stellungnahme.

H
Heini

13.11.2006 um 17:12 Uhr

Ich gehe nicht davon aus, dass der Betriebsrat Unterlagen, die ihm in einem Anhörungsverfahren zu einer Kündigung übergeben wurden, hier das Anhörungsschreiben, weitergeben darf.

Sinnvoll ist es, dem Betroffen die Stellungnahme des BR zu übergeben.

H
huettenwolf

14.11.2006 um 11:06 Uhr

@nidis, auf die Idee bin ich gar nicht gekommen, dass es sich um den Anhörungsbogen samt Unterlagen handeln soll. Die Dokumente gehen bei uns zwischen Personalabteilung und BR hin und her. Da dabei meist auch Informationen zu anderen Mitarbeitern mitgeteilt werden (Bsp. Daten zur Sozialauswahl oder ähnliches) geht das meines Erachtens auch nur den BR was an. Ob die Daten auf dem Anhörungsbogen mit den Tatsachen übereinstimmen, wird im Gespräch mit den betreffenden Kollegen geklärt. Ich wüßte also nicht, wozu eine Kopie des Bogens gut ist. Ich gehe davon aus, dass der BR diese Unterlagen nicht rausgeben sollte.

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