Aushändigung des Anhörungsschreibens bei Kündigung an den Kollegen - darf der BR das?
hallo zusammen,
ein gekündigter Kollege möchte von uns das Anhörungsschreiben zur Kündigung durch den AG an den BR in Kopie. Dürfen wir ihm das geben oder verstoßen wir gegen irgendeine Richtlinie?
Danke und ein schönens Wochenende :-)
Community-Antworten (10)
10.11.2006 um 11:22 Uhr
Hallo diefragende !
Im zuge des Anhörungsverfahrens habt ihr ihm sicherlich die bennanten Kündigungsgründe mitgeteilt. Und bei einer Kündigung nach der Probezeit muß der AG dem Kollegen sowieso den Kündigungsgrund mitteilen. Der muß dann den Euch mitgeteilten Gründen entsprechen. Ich würde euch davon abraten ihm das Anhörungsschreiben auszuhändigen, es handelt sich hierbei um ein Internes Dokument, die Weitergabe würde gegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit verstoßen.
Mit Kollegialem Gruß Schnaiser
10.11.2006 um 11:48 Uhr
@ Schnaiser, wo steht das der AG den Kündigungsgrund mitteilen muß? In der Kündigung muß er nicht stehen! Bei einem evtl. Arbeitsgerichtsprozeß muß der ArbGeb. den Grund angeben. M.E. muß der ArbGeb keinen Grund abgeben.
10.11.2006 um 12:03 Uhr
@diefragende, klar kopiert ihr das Anhörungschreiben und ab damit an den gekündigten MA! Ihr macht damit gar nicht`s falsch! Es geht um den Mitarbeiter, der gekündigt wurde!
10.11.2006 um 12:52 Uhr
Der Kollege hat anspruch auf nenung des Kündigungsgrundes nach § 1,2 KSchG.
Sozial ungerechtfertigt ist eine Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe...........
und etwas weiter hinten im abs 3 dann auf verlangen des AN hat der AG dem AN die Gründe mitzuteilen.
Gruß Schnaiser
10.11.2006 um 13:25 Uhr
Und Ob Ich als Ich das Anhörungsschreiben weiter geben würde hängt vom Kündigungsgrund ab der dem BR Mitgeteilt wurde. Aber als Gremium rate ich davon ab.
Gruß Schnaiser
10.11.2006 um 14:16 Uhr
Wenn der AG mir denn Kündigungsgrund nicht mitteilt, woher soll ich dann wissen ob es sich um eine Betriebsbedingte Kündigung Handelt.
ausderdem steht im § 1,2
Sozial ungerrechtvertigt ist eine kündigug wenn nicht durch gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des AN liegen........ Woher soll der KollegInn das denn sonst wissen ?
zur Weitergabe: Du hast recht da währe was Faul. Deswegen bleibe Ich dabei keine Unterlagen weiter zu geben. Es ist ja auch nicht O.K. wenn der AG gleich zur Kündigung unsere Beschlußfassung dazulegt. oder wir dem Kollegen eine Kopie unserer Mitteilung aushändigen.
Gruß Schnaiser
11.11.2006 um 23:24 Uhr
Ich gehe nicht davon aus, dass der Betriebsrat Unterlagen, die ihm in einem Anhörungsverfahren zu einer Kündigung übergeben wurden, hier das Anhörungsschreiben, weitergeben darf.
Sinnvoll ist es dem Betroffen die Stellungnahme des BR zu übergeben.
12.11.2006 um 09:45 Uhr
der betriebsrat ist kein geheimat
12.11.2006 um 21:56 Uhr
Hallo Kollege Heini !
Genau ins Schwarze. Der AG ist sogar verpflichtet, wenn der BR wiederspricht, dem AN den Wiederspruch des BR zu zuschicken.
Grüssle
12.11.2006 um 22:08 Uhr
Hey HARALD
Was ? "der betriebsrat ist kein geheimat" ???? Ge-Heimat ? für was ????
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