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Aussenstehender als Betriebsrat?

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C.A.
Nov 2016 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

wer kann mir sagen, ob ein Aussenstehender für den jeweiligen Betrieb auch zum Betriebsrat gewählt werden kann.

Unser Betrieb beschäftigt derzeit 16 Angestellte. Die Frage über einen Betriebsrat steht im Raum. Nun würden wir gerne einen Aussenstehenden für diesen Posten verpflichten. Ist das möglich?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

4.52001

Community-Antworten (1)

FB
Frank B.

13.11.2006 um 11:38 Uhr

Nein, dies ist nicht möglich. § 8 BetrVG Wählbarkeit (1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.

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