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Nachrücker - Kündigungsschutz

A
Atze
Jan 2018 bearbeitet

Hallo in die Runde ! Ich bin zweiter Nachrücker in dem Betriebsrat der aus nur einem Betriebsratsmitglied besteht. wie lange habe ich einen besonderen Kündigungsschutz nachdem ich vetretend tätig geworden bin .? ( Urlaubs und oder Krankheitsvertretung)

4.78807

Community-Antworten (7)

H
hannibal

10.11.2006 um 21:45 Uhr

Hallo Atze,

der nachwirkende Kündigungsschutz im Vertretungsfall beträgt ein Jahr.

B
Bud

10.11.2006 um 21:48 Uhr

Du hast danach ein Jahr Kündigungsschutz, sofern du an einer BR-Sitzung teilgenommen hast.

F
Fayence

10.11.2006 um 21:50 Uhr

Bud, bist Du Dir wirklich sicher, dass die Sitzungsteilnahme Bedingung ist?

W
Waschbär

10.11.2006 um 23:43 Uhr

@ Atze,

ein tip, weil ich es sehr respektvoll finde was du machst !

Verlasse dich nicht blind auzf die Antworten der Forums TN´s !!!!!!!!!!!!

A
Atze

10.11.2006 um 23:58 Uhr

Waschbär -danke Ich erhoffe mir Hinweise wo ich dann letztendlich die richtige Antwort finde. Toll das so viele sich an diesem Forum beteiligen.

Z
zimba

11.11.2006 um 02:08 Uhr

@Atze, wenn der Vors. und der stellv. Vors. durch Krankheit, Urlaub verhindert sind und Du als 2. Ersatzmitglied die BR-Geschäfte übernimmst und an Deiner eigenen Sitzung teilnimmst, hast Du 1 Jahr Kündigungsschutz.

M
Mona-Lisa

11.11.2006 um 07:33 Uhr

@Zimba, "und an Deiner eigenen Sitzung teilnimmst...." Klasse!

@Atze, § 25 BetrVG mit Kommentar gibt dir darüber sehr detailliert Auskunft.

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