Nachrücker - Kündigungsschutz
Hallo in die Runde ! Ich bin zweiter Nachrücker in dem Betriebsrat der aus nur einem Betriebsratsmitglied besteht. wie lange habe ich einen besonderen Kündigungsschutz nachdem ich vetretend tätig geworden bin .? ( Urlaubs und oder Krankheitsvertretung)
Community-Antworten (7)
10.11.2006 um 21:45 Uhr
Hallo Atze,
der nachwirkende Kündigungsschutz im Vertretungsfall beträgt ein Jahr.
10.11.2006 um 21:48 Uhr
Du hast danach ein Jahr Kündigungsschutz, sofern du an einer BR-Sitzung teilgenommen hast.
10.11.2006 um 21:50 Uhr
Bud, bist Du Dir wirklich sicher, dass die Sitzungsteilnahme Bedingung ist?
10.11.2006 um 23:43 Uhr
@ Atze,
ein tip, weil ich es sehr respektvoll finde was du machst !
Verlasse dich nicht blind auzf die Antworten der Forums TN´s !!!!!!!!!!!!
10.11.2006 um 23:58 Uhr
Waschbär -danke Ich erhoffe mir Hinweise wo ich dann letztendlich die richtige Antwort finde. Toll das so viele sich an diesem Forum beteiligen.
11.11.2006 um 02:08 Uhr
@Atze, wenn der Vors. und der stellv. Vors. durch Krankheit, Urlaub verhindert sind und Du als 2. Ersatzmitglied die BR-Geschäfte übernimmst und an Deiner eigenen Sitzung teilnimmst, hast Du 1 Jahr Kündigungsschutz.
11.11.2006 um 07:33 Uhr
@Zimba, "und an Deiner eigenen Sitzung teilnimmst...." Klasse!
@Atze, § 25 BetrVG mit Kommentar gibt dir darüber sehr detailliert Auskunft.
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