Betriebsübergang nach § 316A
Hallo, ich bin BRV in einem BR mit 3 Leuten. Heute wurde uns mitgeteilt, dass bei uns ein Betriebsübergang nach §316A stattfinden soll. Wir sind eine eigenständige GmbH, aber eine 100%ige Tochter einer Limited in England. Was ist nun zu berücksichtigen ? Welche Fallen kann dieser Betriebsübergang haben ?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruss Sorge
Community-Antworten (2)
10.11.2006 um 19:29 Uhr
Hallo, Sie meinen wahrscheinlich den §613 a BGB. Dort ist z.B. geregelt, dass die übernommenen Mitarbeiter ein Jahr Kündigungsschutz geniessen (personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigungen natürlich ausgenommen). Die übernehmende Firma ist nicht Rechtsnachfolger, übernimmt aber in bezug auf die Mitarbeiter alle Rechte und Pflichten.
Fallen würde ich eher sehen, wenn ein reiner Kauf/Verkauf von Gesellschaftanteilen stattfindet. Dann gibt es keinen Kündigungsschutz
10.11.2006 um 20:24 Uhr
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