Betriebsübergang / Betriebsratsmandat
Guten Tag,
ich hätte folgende Frage:
Unsere Betriebsratsvorsitzende und gleichzeitig Vorsitzende des Konzernbetriebsrates ist freigestellt und war lt. Arbeitsvertrag vor der Freistellung in einer Abteilung unseres Betriebes beschäftigt. Dies Abteilung soll nun in eine andere Tochter unseres Unternehmens lt. § 316a outgesourct werden.
Frage:
- unterschreibt er den Überleitungsvertrag nicht, kann gekündigt werden?
- er verliert durch den Übergang seinen Vorsitz und es muss ein neuer Betriebsrat gewählt werden ?
- sind gerichtliche Schritte sinnvoll ?
Danke für die Antworten
Grüße
Community-Antworten (4)
11.05.2015 um 13:41 Uhr
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Was für einen Überleitungsvertrag sollte er unterschreiben? Ist das nicht Sache von Veräußerer und Erwerber? Oder meinst Du einen Interessenausgleich?
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§ 103 (3) BetrVG
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In welcher Hinsicht? Wogegen?
11.05.2015 um 14:01 Uhr
Ich meinte Betriebsübergang / Überleitung in einen anderen Betrieb..in diesem Fall in ein Tochterunternehmen innerhalb des selben Unternehmens am gleichen Standort.
- sie verliert ihr Mandat als BR im alten Betriebsteil ist klar... aber was wäre wenn sie dem Betriebsübergang innerhalb eines Monats widerspricht bzw nicht unterschreibt...kann sie dann gekündigt werden ?
- wenn nein.. bleibt sie im alten Unternehmen und muss der AG eine neue Stelle schaffen ?
Danke
Grüße
11.05.2015 um 15:43 Uhr
Wenn sie dem Betriebsübergang widerspricht, dann besteht das Arbeitsverhältnis fort. Eine betriebsedingte Kündigung eines freigestellten BRM ist (nahezu) ausgeschlossen.
11.05.2015 um 16:03 Uhr
vielen Dank ,
war eine große Hilfe..
Grüße
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