Guten Tag,

ich hätte folgende Frage:

Unsere Betriebsratsvorsitzende und gleichzeitig Vorsitzende des Konzernbetriebsrates ist freigestellt und war lt. Arbeitsvertrag vor der Freistellung in einer Abteilung unseres Betriebes beschäftigt.
Dies Abteilung soll nun in eine andere Tochter unseres Unternehmens lt. § 316a outgesourct werden.

Frage:

- unterschreibt er den Überleitungsvertrag nicht, kann gekündigt werden?
- er verliert durch den Übergang seinen Vorsitz und es muss ein neuer Betriebsrat gewählt werden ?
- sind gerichtliche Schritte sinnvoll ?

Danke für die Antworten

Grüße