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Betriebsübergang / Betriebsratsmandat

M
Markant
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag,

ich hätte folgende Frage:

Unsere Betriebsratsvorsitzende und gleichzeitig Vorsitzende des Konzernbetriebsrates ist freigestellt und war lt. Arbeitsvertrag vor der Freistellung in einer Abteilung unseres Betriebes beschäftigt. Dies Abteilung soll nun in eine andere Tochter unseres Unternehmens lt. § 316a outgesourct werden.

Frage:

  • unterschreibt er den Überleitungsvertrag nicht, kann gekündigt werden?
  • er verliert durch den Übergang seinen Vorsitz und es muss ein neuer Betriebsrat gewählt werden ?
  • sind gerichtliche Schritte sinnvoll ?

Danke für die Antworten

Grüße

1.32604

Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

11.05.2015 um 13:41 Uhr

  • Was für einen Überleitungsvertrag sollte er unterschreiben? Ist das nicht Sache von Veräußerer und Erwerber? Oder meinst Du einen Interessenausgleich?

  • § 103 (3) BetrVG

  • In welcher Hinsicht? Wogegen?

M
Markant

11.05.2015 um 14:01 Uhr

Ich meinte Betriebsübergang / Überleitung in einen anderen Betrieb..in diesem Fall in ein Tochterunternehmen innerhalb des selben Unternehmens am gleichen Standort.

  • sie verliert ihr Mandat als BR im alten Betriebsteil ist klar... aber was wäre wenn sie dem Betriebsübergang innerhalb eines Monats widerspricht bzw nicht unterschreibt...kann sie dann gekündigt werden ?
  • wenn nein.. bleibt sie im alten Unternehmen und muss der AG eine neue Stelle schaffen ?

Danke

Grüße

P
Pjöööng

11.05.2015 um 15:43 Uhr

Wenn sie dem Betriebsübergang widerspricht, dann besteht das Arbeitsverhältnis fort. Eine betriebsedingte Kündigung eines freigestellten BRM ist (nahezu) ausgeschlossen.

M
Markant

11.05.2015 um 16:03 Uhr

vielen Dank ,

war eine große Hilfe..

Grüße

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