Kann der Wahlvorstandsvorsitzende bei der JAV sein Amt (seine Tätigkeit) während seines Urlaubes ausführen oder wird die Wahl dadurch anfechtbar/direkt nichtig?
Erstellt am 10.11.2006 um 18:21 Uhr von bibil2de ja er kann seinen urlaub für reiene BR tätigkeiten unterbrechen somit sind beschlüsse nicht anferchtbar.