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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zwangsverpflichtung zur Arbeit? Hilfe!

M
manu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle! Habe schon wieder ein dringendes Problem, welches mich selbst betrifft. Ich bin ja die BRV in einem 5er BR, eines Altenheims. Ich arbeite als examinierte Dauernachtwache. Nun rief mich gerade die stellv. PDL an, und sagte eine unexaminierte sei heute und morgen krank und ich müsse kommen. Ich sagte ich habe aber keine Zeit, stimmt auch, sonst bin ich nämlich immer eingesprungen, wenn ich konnte, woraufhin sie mir die PDL ans Telefon gab. Die sagte nur: Was keine Zeit? Du mußt aber?" und reichte mich an die Geschäftsleitung weiter. Die sagte ich würde heute noch eine schriftliche Mitteilung kriegen, dass ich arbeiten müsse und wenn nicht dann solle ich mich eben krankmelden. Außerdem hätte sie nun keine Zet mehr mit mir zu reden, sie habe ein wichtiges Gespräch zu führen, und legte einfach auf. Was soll ich nun tun? Bitte gebt mir einen schnellen Rat. Kann sie mich abmahnen, wenn ich heute abend nicht arbeiten gehe? Hilfe!!!!:-) Dank im vorraus Manu

8.012015

Community-Antworten (15)

K
kandesbutzler

10.11.2006 um 16:38 Uhr

ein bisschen wenig info - hast du schon deine ruhezeit voll hinter dir , wie ist deinstatus im moment ( urlaub, freizeit, freischicht ? )

gibt es alternativen - andere ma die diese tätigkeit ausführen könnten ?

in wie weit sind in deinem arbeitsvertrag vertretungen ggf geregelt ?

D
da-grinch

10.11.2006 um 16:39 Uhr

Hi manu,

ich denke Du brauchst nicht zu arbeiten. Erstens hast Du einen Ruheanspruch von 11 Stunden lt. ArbZG und zweitens würd ich meinen das so kurzfristige Arbeitseinsätze das Einverständnis des AN benötigen. Auch ist bei "Arbeiten auf Abruf" lt. Teilzeit- und Befristungsgesetz ein Vorlauf von 2 Tagen gefordert. Nun weiß ich ja nicht ob Du unter dieses Gesetz fällst. Am besten schaust mal in Euren TV oder ins ArbZG oder auch in die BV (falls existent).

Also die Abmahnung halte ich für nichtig. Ist aber nur meine persönliche Meinung.

Gruß

da-grinch

M
manu

10.11.2006 um 16:58 Uhr

danke für eure schnelle antwort. Ich bin auch ziemlich aufgeregt, weil meine Chefin alle paar Minuten hier anruft. Ich bin gerade in meiner Freischicht, kam am Montag früh aus der Nacht und gehe regeluär am Montag wieder rein. Eigentlich wäre für diese Nächte auch keine examinierte Kraft erforderlich, sondern eine von den unexaminierten müßte einspringen. Aber laut PDL können die auch alle nicht. Nur ich und eine Kollegin, die aber auch sagt, sie kann nicht. Wir haben weder eine BV noch einen TV, weil es ein privat geführtes Heim ist. Und sowohl die PDL, als auch die Geschäftsleitung reden nur das nötigste mit mir, seit ich BRV bin. Wir sind auch noch ganz am Anfang, sie haben mir erst eine Schulung genehmigt und ich bin noch ziemlich unsicher. Das wird natürlich überall ausgenutzt. Ich werde jetzt vorsorglich eine Krankmeldung holen, das hat mir ein Verdiberater aus Walsrode vorhin am Telefon geraten, damit ich in jedem Fall abgesichert bin. Ich wäre ja auch eingesprungen, aber ich kann definitiv nicht. Man hat ja auch das Recht in seiner Freizeit Termine zu machen. Vielleicht hat ja noch jemand einen weiteren Rat für mich. Danke Manu

L
Lu

10.11.2006 um 18:43 Uhr

Hallo Manu! Ich kenne die Situation sehr gut - bin nämlich in der selben. Ich bin auch Dauernachtwache und stelvertr. BR-Vorsitzende. Auch unser BR steht am Anfang - nur dass wir 11 Leute sind.

Kennst Du " Mein Frei gehört mir" von Ver.di? Gib das mal bei Google ein.

Dort wird ganz klar gesagt, dass Du in Deiner Freizeit keine Dienstanweisungen entgegen nehmen musst. Wenn Dein Arbeitgeber Krankheitsfälle nicht einplant bei seiner Personalpolitik, ist dass nicht das Problem des einzelnen Arbeitnehmer, denn auch Arbeitnehmer haben ein Recht auf Freizeit und Planungssicherheit.

Im übrigen müssen die Fortbildungen nicht genehmigt werden! Wird aber gerne so hingestellt. Ich glaube wir haben in vielen Punkten die selben Probleme. Versuch dein Helfersyndrom beiseit zu schieben, dass hilft ungemein.

Viel Glück - freu mich, wenn Wir uns hier öffter mal treffen

Lu

W
Waschbär

10.11.2006 um 22:49 Uhr

@ manu,

ES gibt KEINE "Zwangsverpflichtung zur Arbeit" in der BRD !!!!

das solltest du als AP aber nun wirklich wissen !!! oder liest du dir die Biografie deiner Bewohner nie durch ? und hinterfragst einige sachen und wo bitte warst du als das tehma "Drittes Rech" in der Berufsschule" behandelt worde? Und warum kennst du nicht mal die Top´s der Verfassung der BRD ??

L
Lotte

10.11.2006 um 23:17 Uhr

waschbär, na, nun hau Manu nicht gleich, die ist sicher sowieso schon fertig genug.

und damit Du Manu, mal wieder lächeln kannst, hier noch ein schönes Zitat, welches wölfchen mal eingestellt hat:

"Eine Dienstverpflichtung gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht. Die Bundesregierung kann im "Spannungs- und Verteidigungsfall", also im Krieg, eine Dienstpflicht erlassen. Eine Pflegedienstleitung oder Stationsleitung kann weder den Krieg ausrufen noch die bürgerlichen Rechte außer Kraft setzen".

Bevor sie den Dienstplan ändern oder Überstunden anordnen, müssen sie eigentlich sowieso erst den BR um Genehmigung bitten.

W
Waschbär

10.11.2006 um 23:33 Uhr

@ Lotte,

ich "hau" manuela nicht, bin ja im herzen ein lieber :-)

Allerdings bin ich mir beim thema wer d Krieg ausrufen kann nicht so sicher zumindest neigen grade PDL´s und St. leitungen dazu einen d. Krieg zu Erklären. Allerdings werfen die meinstens nur mit "Wattestäbchen".... Nee im ernst die fühlen sich immer gleich sehr persönlich an gepingelXXXX. Und handel dann genau so wie sie es von dem Fussvolk nicht erwarten . ! Und genau deshalb ist es wichtig das Manuela "immer auf der sichern seite ist ! rechtlich wie fachlich" !! sonst kann es pasiren das Sie in ihren Heim nie anerkannt wird zumindest nicht als gleichwertige .

Ist echt komisch grade im Sozialenbereich, zeigt sich das gegenteil von Sozial .

K
K.Etzer

11.11.2006 um 13:27 Uhr

"Ich werde jetzt vorsorglich eine Krankmeldung holen, das hat mir ein Verdiberater aus Walsrode vorhin am Telefon geraten, damit ich in jedem Fall abgesichert bin."

@ Manu: Hälst du das tatsächlich für sinnvoll? Du folgst einem Ratschlag, der sich bei Licht betrachtet, als Anstiftung zum Betrug erweisen könnte?

*kopfschüttel

K
Kölner

11.11.2006 um 15:37 Uhr

@Lotte, waschbär Seid Ihr Euch d gnz sicher, dass die Kollegin manu nicht vielleicht doch zur Arbeit muss?

L
Lotte

11.11.2006 um 15:59 Uhr

Kölner, Du fragst manchmal genauso wie Ramses: die Knie fangen an zu schlottern und man überlegt, dass es wahrscheinlich nur falsche Antworten gibt... ;-)

Nein ich bin mir nicht ganz sicher und so sollte mein Beitrag auch nicht klingen. Es ist immer schwer aus der Ferne zu schreiben: nein Du brauchst nicht da hin oder ja Du musst auf jeden Fall.

Es gibt Notfälle, dann kann man dienstverpflichtet werden. Der Notfall darf aber nicht zum Dauerzustand werden.

Korrekt?

K
Kölner

11.11.2006 um 16:24 Uhr

@Lotte Naja...

L
Lotte

11.11.2006 um 17:54 Uhr

Kölner, habe etwas gefunden, die konnten das besser formulieren als ich und nehmen auch Bezug auf den BAT, auf BGB § 611 und Urteile ;-)) "Das Direktions- bzw. Weisungsrecht kann der Arbeitgeber nur während der Arbeitszeit ausüben. Die Arbeitszeit wird mit dem Dienstplan festgelegt. Dabei sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebs- und Personalrats einzuhalten. Anweisungen des Arbeitgebers außerhalb der dienstplanmäßigen Arbeitszeit, also in der Freizeit, sind nicht zulässig. Diese Argumentation wird vom Nachweisgesetz (Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen; NachwG) gestützt: Gemäß §2 Nr. 7 NachwG sind die Arbeitgeber verpflichtet, einen schriftlichen Nachweis darüber zu erbringen, welche Arbeitszeiten die Arbeitspersonen, in welchem Rahmen zu verrichten haben (Kittner 2001). Das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln 1999) hat in einer Entscheidung festgelegt, dass die Arbeitgeber zur Erfüllung der Pflichten aus dem Nachweisgesetz immer die Beweispflicht dafür tragen, dass sie einen bestimmten Rahmen mit den Arbeitspersonen vereinbart haben. Juristen fragen sich daher zu recht, ob die Arbeitspersonen bei Nichterfüllung der Anforderungen aus dem Nachweisgesetz heraus ein Leistungsverweigerungsrecht haben. Eine dahingehende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts liegt noch nicht vor." http://www.agmav.diakonie-wuerttemberg.de/mitteilungen/77/77recht_kelm.html

W
Waschbär

11.11.2006 um 21:34 Uhr

@ Kölner "Seid Ihr Euch d gnz sicher, dass die Kollegin manu nicht vielleicht doch zur Arbeit muss?"

a. wenn sie angst hat was ich verstehen könnte dann "ja" b. wenn Sie ihrer PDL zeigen möchte wo der darm zu ende ist , dann muss Sie dadurch . c. keiner muss müssen, wenn er die alternativen in kauf nimmt.

M
manu

12.11.2006 um 17:17 Uhr

Hallo alle! Danke für die vielen Antworten. Sehr interessant war auch der Artikel von Verdi über " Holen aus dem Frei". Und an den "waschbär": Ich hab das schon verstanden mit der Zwangsarbeit. Fühlte mich weder gehauen von dir noch auf den Schlips getreten.:-) Ich bin den rest des Tages nicht mehr ans Telefon und es kam auch kein schreiben. Die nächsten zwei Tage kamen keine Anrufe mehr. Also ich möchte da durch und meiner PDL zeigen, das ich auch Zähne habe. Nun hatte ich mich natürlich in meiner ersten Panikaktion am Freitag doch krankschreiben lassen, aber das ist nun eben so. Morgen gehe ich wieder regulär zu meiner Nachtschicht und warte mal ab, was passiert. Werde mich aber nicht unterkriegen lassen. Werde mich auch morgen mit unserem zuständigen Gewerkschaftssekretär in Verbindung setzen und nochmal alles klären. Gruß Manu

W
Waschbär

12.11.2006 um 21:12 Uhr

Hi, bist ja doch eine richtige BR Schwester.... gut so bis auf das Krankschreiben , aber na ja ist alles nicht so einfach grade w. mann aus der Altenpflege kommt, ist schon schade das grade die FK o. PDL das ausnutzen, aber wie gesagt gegen eine mauer kommen Sie auch nicht an. halte die ohren steif und deinen rücken grade . bist nicht alleine :-)

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