Entgeltfortzahlung ohne AU am ersten Tag/ Rechtsberatung?
Der AG verlangt bereits für den ersten Tag der Krankheit eine AU, auch wenn die Krankheit nur einen Tag dauert. Sollte diese nicht eingereicht werden, gilt für ihn (auch nach telefonischer Krankmeldung) Der MA als unentschuldigt fehlend. Natürlich erhält er auch dann auch keine Lohnfortzahlung. Das Gesetz räumt dem AG die Möglichkeit ein, auch für einen Tag eine AU zu Verlangen, die überwiegende Kommentierung ist der Meinung, daß dies nur im Einzel- und Ausnahmefall (z.B. häufig krank) geschehen darf. Diese Rechtsauffassung vertritt AG natürlich nicht. Nun zur Frage: Da hier meiner Meinung nach zugunsten Arbeitnehmer bestehende Gesetze verletzt sind, hat der BR einzuschreiten und nicht die individualrechtlichen Konsequenzen dem Einzelnen zu überlassen. Zur genaueren Überprüfung möchte der BR gem. §80 (4) BetrVG einen Anwalt als Sachverständigen beauftragen. Wie realistisch ist vor diesem Hintergrund die Chance, das Einverständnis des AG vor dem Arbeitsgericht ersetzen zu lassen, wenn dieser sein Einverständnis verweigert? Kennt jemand vielleicht Urteile in Fällen oben geschilderter Problematik (MA klagt gegen AG weil dieser nicht ohne AU zahlen will)? Welche Literatur zu Arbeitsgerichtsurteilen könnte zudem empfohlen werden?
Für Antworten wäre ich und natürlich unsere Mitarbeiter dankbar.
Gruß
Pisa
Community-Antworten (2)
10.11.2006 um 16:25 Uhr
nun fahr Dich doch erst mal wieder runter, bevor du einen Externen bemühst und unnötig Kosten verursachst! Frag Deinen AG doch mal, warum er ausgerechnet von allen ab dem ersten Tag eine AU haben möchte? Frag ihn, ob es nicht besser wäre, diese AU nur von denen zu verlangen, die die 2 Tage, die ohne AU üblicherweise genommen werden können, ständig ausnutzen. Wir haben Kollegen, die bei einer dicken Erkältung 2 Tage zu Hause im Bett bleiben um dann wieder arbeiten zu gehen. Würden diese direkt zum Arzt gehen müssen, würden sie wahrscheinlich die ganze Woche krank geschrieben. Der AG würde sich hierbei also selbst ins Knie schießen. Andere bleiben auch schon mal gerne mit `nem eingerissenen Fingernagel oder Haarspitzenkartharr 1 -2 Tage zu Hause, die meint dein AG wahrscheinlich. Vom Arzt würden die nicht immer gleich krank geschrieben, die meisten würden aber auch gar nicht gehen.
10.11.2006 um 16:44 Uhr
Pisa,
hier liegt Mitbestimmung (§ 87, Verhalten im Betrieb) vor.
Fordert Euren Arbeitgeber auf, diese Anweisung zurück zu nehmen! Wenn er es nicht tut, dann barucht es externe Hilfe...
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