Neueinstellung unbefristet trotz vieler befristet arbeitender Kollegen - wie können wir verhindern, dass dieser MA eingestellt wird?
Neueinstellung Hallo Leute, Brauche Hilfe von euch Profis, ein Ehemaliger MA der gekündigt hat vor Jahren, hat sich bei uns wieder Beworben.Der AG will diesen bei gleichen Konditionen Einstellen wie vor Jahren. Da wir viele befriestete Arbeitnehmer im Betrieb haben die teilweise ein drittel von dem Verdienen wie es der neue bekommen soll,wollen wir dies nicht Zustimmen. "Gleichberechtigung "Wir wissen auch das dieser MA unbefristet Eingestellt werden muß ,weil er hier schon mal gearbeitet hat. Nun meine Frage : Wie können wir verhindern das dieser MA eingestellt wird.
Community-Antworten (9)
10.11.2006 um 09:23 Uhr
Hallo anelke61, der ehemalige MA kann befristet nur mit einen Sachgrund eingestellt werden. Unterscheiden sich den die Arbeitsbedingungen der anderen MA, die befristet eingestellt worden sind, von denen des ehemaligen MA? Habt ihr einen Tarifvertrag? Lohngruppen u.s.w.?
10.11.2006 um 10:17 Uhr
anelke, wenn der Bewerber wirklich unbefristet eingestellt wird und Kollegen, die schon im Betrieb tätig sind, befristete Verträge haben, aber gerne unbefristet arbeiten wollen, wäre das ein Widerspruchsgrund nach BetrVG §99 (2) 3.
10.11.2006 um 10:28 Uhr
auf jedenfall,er soll als Vorarbeiter wieder eingestellt werden,wir haben einen Haustarifvertrag, die Befristeten MA verdienen 1700€ brutto und er soll 2100€ brutto bekommen. was soll ich unter Sachgrund verstehen ? können wir uns denn auf den § 75 (1) berufen .
10.11.2006 um 10:44 Uhr
entschuldige Ramses, aber sind 400€ nicht Grund genug!
10.11.2006 um 10:50 Uhr
Werden da vielleicht Äpfel mit Birnen verglichen? Wenn der Neue "Alte" MA einen höher Qulifizierten Arbeitsplatz übernimmt, kann nur die Frage, ob ein gleichwertiger AP niedriger entlohnt wird, zum Streitpunkt werden. Dazu sollten aber Eingruppierungsrichtlinien oder Ähnliche Grundsätze festgelegt sein
Gruß Wolle1
10.11.2006 um 11:10 Uhr
ramses , mit diesem Beitrag wollte ich wirklich keine Stimmung machen, habe mich vieleicht darin falsch ausgedrückt mit "einem drittel " wenn ich es nicht Ernst meinen würde ,würd ich hier keinen Beitrag platzieren.
11.11.2006 um 01:52 Uhr
Wieso sollte § 99 greifen? Wo werden andere Mitarbeiter benachteiligt? Es ändert sich doch nichts an deren vertraglichen Bedingungen. Wenn man sie rausschmeissen würde, weil der Neue kommt, wäre dies evtl. der Fall.
Ein entgangener Vorteil ist nicht automatisch ein Nachteil.
11.11.2006 um 02:44 Uhr
@ anelke61, wenn dein AG diesen MA unbedingt haben möchte dann wird er ihn auch bekommen, slbst wenn er strafe Zahlen muss, wie war das noch mit der Einstellung ohne BR zustimmung ääh Maßnahme nach .....
11.11.2006 um 14:58 Uhr
hallo möchte mich bei allen bedanken ,obwohl ich mir mehr erhofft hatte,so weiß ich wenigstens als BR-Mitglied wo meine schranken sind.
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