Sachgrundbefristeter Vertrag und Neueinstellung unbefristet
Hallo zusammen,
wir haben in unserem letzten WAF Seminar folgenden Sachverhalt erfahren.
In einer Abteilung befindet sich eine Person mit einer Sachgrundbefristung. Jetzt wird in dieser Abteilung eine vergleichbare Position frei und es soll eine neue Person unbefristet eingestellt werden.
Hier haben wir erfahren, dass in diesem Fall die Neueinstellung nicht unbefristet eingestellt werden darf, da eine vergleichbare Stelle sachgrundfristet besetzt wurde.
Meine Frage ist, gibt es hierzu ein Gerichtsurteil oder auf welchen Paragraphen beruht diese Entscheidung.
Danke jetzt schon für Eure Hilfe und VG, Eiso
Community-Antworten (4)
14.08.2018 um 18:42 Uhr
Nach § oder Urteil etc. hätte man sinnvollerweise direkt den Seminarleiter fragen sollen. Mir würde spontan jedenfalls nicht naheliegen, wieso dies so sein sollte.
14.08.2018 um 19:44 Uhr
Der mit der Befristung hätte sich auf die unbefristete Stelle bewerben können. Hätte dann der AG jemand externes unbefristet einstellen wollen, hätte der BR seine Zustimmung verweigern können mit dem § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG.
14.08.2018 um 23:08 Uhr
Schau mal ins Teilzeit und Befristungsgesetz, da dürfte was passendes drinstehen.
15.08.2018 um 13:47 Uhr
Hallo zusammen,
für alle die es interessiert ich habe jetzt die Lösung durch den Rechtsanwalt erhalten. Der Betriebsrat kann seine Zustimmung verweigern, da dem betroffenen Kollegen, der sich in einer Sachgrundbefristung befindet durch die unbefristete Neueinstellung sonstige Nachteile erleiden. BetrVG §99 Abs.2 Satz 3.
@krambambuli: Du hattest vollkommen Recht. Danke und Damen hoch Wenn der Kollege sich auch noch auf die Stelle beworben hätte, dann würde der zweite Halbsatz im Gesetz 100%ig zutreffen. Allerdings lässt sich hier dann noch mit zwei Argumenten die Ablehnung der Neueinstellung begründen. 1. Sonstige Nachteile und 2. Die Stelle war gar nicht intern ausgeschrieben. Somit hatte der Kollege gar keine Möglichkeit sich darauf zu bewerben.
@celestro „hätte hätte Fahrradkette…“ Deine Antwort ist nicht zielführend und hilft uns überhaupt nicht weiter. Natürlich stellt man im Seminar alle Fragen die einen gerade in den Sinn kommen, aber diese nun mal nicht und jetzt? Soll ich die Zeit zurückdrehen, damit deine Antwort eine Lösung für uns bringt. :-) Im Übrigen die Seminarleitung bei der WAF organisiert nur den Ablauf der Seminare und hat nichts mit dem fachlichen Teil zu tun. ;-)
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