W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Notwendige Betriebsratsarbeit keine Überstunden genehmigt - was tun?

T
tutu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen! wir bekommen zur Zeit keine Überstunden genehmigt für notwendige Betriebsrattätigkeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit. Obwohl die notwendigen BR-Arbeit vorab per Entsendebeschluß an den AG zugesandt wurden. Wir haben trotzdem an den Tagen gearbeitet... Immer wieder wurde uns mitgeteilt, das diese Stunden nicht genehmigt sind. Frage was können wir tun? Wie können wir darauf reagieren? Gruß an Alle tutu

4.93608

Community-Antworten (8)

K
Kölner

09.11.2006 um 20:29 Uhr

@tutu BR-Arbeit ist seltenst überstundenfähig! Wohl aber die normale Arbeit. BR-Arbeit geht vor der normalen Arbeit.

Also: BR-Arbeit gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG anzeigen und die normale Arbeit liegen lassen.

H
Heini

10.11.2006 um 01:42 Uhr

Der AG kann doch nicht mehr machen als euch ständig mitteilen, das er die so entstandenen Überstunden nicht vergüten wird, was soll er den noch machen. So bl... kann man doch gar nicht sein.

Künftig erledigt ihr die anfallende Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit. Das Betriebsratsmitglied hat für erforderliche Betriebsratsarbeit Anspruch auf Arbeitsbefreiung. Der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf es dazu nicht. Das Betriebsratsmitglied muss sich lediglich beim unmittelbaren Vorgesetzten abmelden, bevor es den Arbeitsplatz verlässt. Die Abmeldung kann in jeder Form erfolgen. Das Betriebsratsmitglied muss sich weder persönlich noch schriftlich beim Vorgesetzen abmelden. Laut Bundesarbeitsgericht reicht die Mitteilung des Betriebsratsmitglieds, dass es zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben den Arbeitsplatz verlässt. Des Weiteren sind Ort und voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit anzugeben. Weitere Angaben über Anlass oder Art der Tätigkeit sind nicht erforderlich. Die Abmeldepflicht dem Arbeitgeber gegenüber hat nicht als Mittel der Kontrolle zu dienen, sondern hat vielmehr den Zweck, dem AG entsprechend die Abwesenheit zu organisieren um Störungen im Arbeitsablauf zu vermeiden.

T
tutu

10.11.2006 um 12:18 Uhr

Hallo Heini! ebendrum wir sind bestimmt nicht bl.... selbst in der regulären Arbeitzeit werden die Stunden nicht nur nicht genehmigt sondern auch nicht bezahlt. D. h. abgezogen..... Und nun...? Gruß tutu

L
Lotte

10.11.2006 um 12:45 Uhr

tutu, laut Fitting § 37 BetrVG RN 253 ff, muss das BRM individualrechtlich Klage erheben. Von der Gewerkschaft können die Ansprüche geltend gemacht werden, wenn eine entsprechende Abtretungserklärung seitens des BRM besteht.

T
tutu

10.11.2006 um 12:52 Uhr

Hallo Lotte, Hallo Kölner endlich ernsthafte Anworten. Ich bedanke mich ganz herzlich.. Abtretungserklärung bedeutet sicherlich schriftliche Geltendmachung der nicht genehmigten BR- Stunden.. Danke tutu

L
Lotte

10.11.2006 um 13:02 Uhr

tutu, m.E. meint Fitting hier die rechtliche Abtretungserklärung gegenüber der Gewerkschaft in dem Sinne: Hiermit erkläre ich, dass ich die Gewerkschaft xy bevollmächtige im Streitfall yx für mich tätig zu werden. Geht natürlich nur als Gewerkschaftsmitglied nach Absprache mit der Gewerkschaft.

H
Heini

10.11.2006 um 20:03 Uhr

Hallo tutu, wenn ein Betriebsratsmitglied hier schreibt, setze ich eigentlich ein minimum an Grundwissen vorraus, denn wie wollt ihr sonst die Kollegen vertreten. Das BR Arbeit innerhalb der Arbeitzeit zu leisten ist und vom AG zu vergütet ist und eventuell ausstehndes Gehalt selbst individuell eingeklagt werden muss, gehört eigentlich zum Grundwissen eines jeden BR.

T
tutu

12.11.2006 um 11:22 Uhr

Hallo Heini, in gewisserweise muß ich Dir recht geben... Die Frage habe ich auch nur gestellt um andere Meinungen zu hören. Übrigens sind wir alle neu gewählte BR. Ich habe ein wenig Grundwissen und freue mich über andere Ratschläge... Man muß nicht immer mit sehr persönlich werden weil man vieles voraussetzt oder? Danke trotzdem tutu

Ihre Antwort