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Betriebsversammlung - Pflicht für die Kollegen?

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ADA
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ist eine Betriebsversammlung Pflicht für die Kollegen im Unternehmen ? Wahrscheinlich nicht... , oder ? Kann ein „Chef“ seinen „Untertanen" die Teilnahme an einer Versammlung verbieten ? Was macht ein Kollege, der unbedingt hin will, aber sein Vorgesetzte ihm dies nicht erlaubt ? Vielen Dank für die schnelle Antwort. LG ada

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Community-Antworten (2)

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harald

09.11.2006 um 18:05 Uhr

die teilnahme ist leider nicht zu erzwingen. Jeder hat das recht zu einer betriebsversammlung zu gehen. Wenn der vorgesetzte die teilnahme nicht erlaubt einfach hingehen. Erfordert mut Besser der betriebsrat schaltet sich ein

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Albarracin

10.11.2006 um 18:39 Uhr

Hallo,

da die Durchführung von Betriebsversammlungen zu den Pflichtaufgaben des BR gehört, könnte man vielleicht auf die Idee kommen, daß die Behinderung der Teilnahme z. B. durch Drohung den Tatbestand des § 119 Abs. 1 Nr. 2 erfüllen könnte.

Albarracin

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