Erstellt am 09.11.2006 um 13:08 Uhr von Mona-Lisa
@BR-SWD,
zu einer Mitgliederversammlung lädt die Gewerkschaft ein, nicht der Betriebsrat.
Daraus ergibt sich automatisch, dass das mit Sicherheit nicht in der Arbeitszeit stattfindet und somit auch nicht vom AG bezahlt werden muss.
Erstellt am 09.11.2006 um 13:12 Uhr von Frank B.
Wenn es sich um eine Mitgliederversammlung handelt, ist dies keine Arbeitszeit.
Es sei denn, euer AG ist so kulant und stellt die Gewerkschaftsmitglieder frei.
Ist es eine Betriebs- oder Abteilungsversammlung des Betriebsrates, ist dies Arbeitszeit. An dieser nehmen auch Nichtmitglieder teil.
Erstellt am 09.11.2006 um 13:21 Uhr von Rollie
Wieso möchte der Betriebsrat eine Versamlung einberufen, die ausschließlich Gewerkschaftsmitglieder beinhaltet ?
Erstellt am 09.11.2006 um 13:34 Uhr von BR-SWD
Hmm.., habe mich vorhin vielleicht ein wenig unklar ausgedrückt: wir wollen eine Versammlung einberufen, um eventuell einige Mitarbeiter darauf aufmerksam zu machen, dass ein Eintritt zur Gewerkschaft, in der heutigen schlechten Wirtschaftslage, ratsam wäre, weil wir (BR) uns - bei einem Arbeitskampf - dann eventuell mehr Unterstützung von der Gewerkschaft erhoffen. Derzeit haben wir einen prozentualen Anteil von ca. 15 % Gewerkschaftsmitgliedern.
Erstellt am 09.11.2006 um 13:50 Uhr von Werner
Hallo BR-SWD,
auf keinen Fall während der Arbeitszeit so eine Veranstaltung machen!
Gewerkschaftswerbung niemals während der AZ!
Erstellt am 09.11.2006 um 14:10 Uhr von Petrus
Als BR würde ich das ebenfalls tunlichst lassen. Was ihr allerdings machen könnt, ist einen Gewerkschaftvertreter zur nächsten Betriebsversammlung einladen und diesem ein Rederecht zum Thema "Sicht der Gewerkschaft zur derzeitigen Wirtschaftslage" (o.ä.) einräumen...
Sprecht das doch einfach mit dem zuständigen Gewerkschäftssekretär ab - es sollte ja auch sein Interesse sein, für seinen Arbeitgeber Werbung zu machen.
Erstellt am 09.11.2006 um 17:11 Uhr von harald
natürlich kann mann werbung für die gewerkschaft im betrieb machen. was nicht geht ist eine werbeveranstaltung. Der betriebsrat kann aber eine betriebsversammlung machen ( muss er sowiso in jedem quartal und dazu einen vertreter der gewerkschaft einladen. Tehmen einer bv können auch sein stellung der gewerkschaft im betrieb oder bericht der gewerkschaft usw.
Erstellt am 09.11.2006 um 18:12 Uhr von s.f.h.
Aha, ich darf als BR also wärend der Arbeitszeit Werbung für die Gewerkschaft machen?
Erstellt am 09.11.2006 um 19:54 Uhr von ferdi
Gewerkschaftsarbeit ist keine Arbeitszeit. Sebst wenn es die Vorarbeit zu Tariferhandlungen ist.
Informiere die Gewerkschaft über die Verhältnisse im Betrieb. Lad sie zur BV , ohne AG, ein. Den Rest überlaß der Gewerkschaft, die haben geschulte Werber.
Sei aber nicht enttäuscht wenn es in die "Hose" geht.
ferdi
Erstellt am 09.11.2006 um 19:55 Uhr von Kölner
@ferdi
Wie geht "Lad sie zur BV , ohne AG, ein"?
Erstellt am 10.11.2006 um 12:04 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
ferdi hat den 43iger Rd. 29 BetrVG Fitting für ungültig erklärt... ;-))
Erstellt am 10.11.2006 um 12:48 Uhr von Ramses II
Kölner,
"BV" heißt hier vermutlich "Bier Vernichtung". (Bier ist ein Getränk, welches in Geruch und Farbe entfernt an Kölsch erinnert, sich geschmacklich aber positiv von diesem unterscheidet).
ferdi meint also, BR-SWD solle "sie" (bezieht sich hier eindeutig auf die Gewerkschaft) zum Umtrunk einladen. Und wenn es dann so ein richtiger Maibock ist, dann geht auch schon mal was in die Hose...