Änderung Pausenzeiten ohne BR?
Hallo, ich bin BRV in einem Altenheim und habe eine Frage. Unsre Pflegedienstleitung hat, ohne den BR zu informieren, die Pausenregelung für die Pflegekräfte geändert. Die MA sind sehr unzufrieden und bitten um Hilfe. Inwieweit gilt hier unser Mitbestimmungsrecht? Hätten wir nicht erst informiert werden müssen und dann einen Beschluß fassen müssen? Danke, Manu
Community-Antworten (5)
09.11.2006 um 14:13 Uhr
Siehe §87 Abs.1 Ziff.2,3 BetrVG.
Am besten zu solchen themen eine BV verabschieden.
09.11.2006 um 14:17 Uhr
Hallo Manu, der BR hat nicht nur Informationsrecht, er muss einer Änderung zustimmen. ( § 87 Abs.1 Pkt.1 und Pkt.2 BetrVG)
09.11.2006 um 18:37 Uhr
Als Betriebsrat habt Ihr ja ein Mitbestimmungsrecht gem. §87 Abs.2+3 BetrVG. Ihr verlangt von dem AG den Abschuss einer BV Dienstplan. In dieser BV werden der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, für jeden Mitarbeiter im Voraus geplant. Dieser Dienstplan wird durch den Arbeitgeber für einen gewissen Zeitraum erstellt und ist dem BR rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen. Ist der BR mit dem Dienstplan einverstanden wird er ihn genehmigen und der AG darf den Plan entsprechend anwenden. Weiterhin wird in der BV geregelt, dass vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit zwingend rechtzeitig unter Angabe von Gründen beim BR beantragt und erst nach dessen Zustimmung vom AG angeordnet bzw. angenommen werden darf.
Somit hätte der BR die Arbeits- und Pausenzeiten immer im Griff. BV gem.: § 87 BetrVG sind erzwingbar.
10.11.2006 um 18:47 Uhr
Hallo,
ergänzend zu meinen Vorschreibern: Ihr solltet natürlich die sofortige Rücknahme der Maßnahme beim AG verlangen, wg. Verletzung Eurer MBR. wenn der AG nicht will, sofort klagen, incl. Antrag auf einstweiliger Anordnung (natürlich unter Hinzuziehung eines Anwalts)
Albarracin
10.11.2006 um 22:44 Uhr
@ Manu, ja ihr seit in der mitbestimmung.
p.s grade in der pflege besonders in bereich Altenheim, gibt es schon viele urteile und etliche dinge die mann wissen sollte . ggf solltest du dir ver.di zu rate ziehen oder zu mindest dich mal auf die internet seite begeben. ....
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