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Darf ein Betriebsrat Kündigungen einleiten?

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rayven
Jan 2018 bearbeitet

Hallo wir haben einen betriebsrat,

der Betriebsvereinbarungen zu seinen persönlichen gunsten erlässt und wir die AN leiden darunter. Aber hier gehts jetzt um den aktuellesten fall ich habe mit dem 1 Brvor. gesprochen und der hat gesagt das der BR sich darum kümmert das 3 AN bis Jahres ende gekündigt werden. hier die frage darf der Br das oder verstösst er gegen seine Pflichten???

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Community-Antworten (15)

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Mona-Lisa

09.11.2006 um 13:06 Uhr

@rayven, verstehe ich dich richtig, der Betriebsrat sorgt dafür, dass 3 AN gekündigt werden sollen?

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rayven

09.11.2006 um 13:46 Uhr

zu Monalisa ja du verstehst richtig

Zu RamsesII nein sie waren krank und stehen dem betrieb Sagen wir mal Kritisch gegenüber

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Mona-Lisa

09.11.2006 um 13:54 Uhr

@Ramses!!!!! Warte, ich geh mit!!!!!!!!!!

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rayven

09.11.2006 um 13:56 Uhr

wenn ihr wieder da seid ;) sagt mal in klar text was ihr davon haltet

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Mona-Lisa

09.11.2006 um 14:00 Uhr

@rayven, kann es sein, dass du da was falsch verstanden hast?

(Ramses sucht noch...)

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rayven

09.11.2006 um 14:07 Uhr

absulut nicht, denn er hat dies wortwörtlich so gesagt.!!!

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Petrus

09.11.2006 um 15:19 Uhr

Also ein BR kann sich schon um die Kündigung von AN mühen (§104 BetrVG) - aber das wären dann, wie Ramses schon sagte, jene Kollegen, die lesbische, schwarze Behinderte moslemischen Glaubens diskriminieren... Wenn ihr Euch jedoch einen BR gewählt habt, der die Interessen des AG vertritt (oder dem ArbGeb die Namen von Beschäftigten nennt, deren Kündigung er nicht widersprechen würde...) - dann solltet ihr Euch fragen, ob ihr bei der nächsten Wahl nicht ein paar geeignetere Kandidaten findet...

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rayven

10.11.2006 um 08:14 Uhr

wir wollen unseren Br abwählen und nicht die nächsten Wahlen abwarten(wir haben erst dieses jahr gewählt). Achso gestern haben sie beschlossen das wir nur noch in unserer Pause (30 min ) trinken dürfen.Während unserer Arbeitszeit müssen unsere Getränke in den Spinden stehen was haltet ihr davon?

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Lotte

10.11.2006 um 10:09 Uhr

rayven, seid Ihr gewerkschaftlich organisiert? Vielleicht wäre es ganz gut, Eure Probleme mal mit dem zuständigen Gewerkschaftssekretär zu besprechen. Ein 23er Verfahren kann die Gewerkschaft, wenn überhaupt, auch eher einleiten als Ihr, denn Ihr müsstet ein Viertel der Beschäftigten sein um einen Antrag beim ArbG stellen zu können.

Sehe hier aber noch keine Verletzung der Pflichten im Sinne des § 23 BetrVG.

Das Ihr zwischendurch nicht mehr trinken sollt, halte ich für nicht durchsetzbar. BGB § 226 ?

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Mona-Lisa

10.11.2006 um 10:18 Uhr

@Lotte, kommt vielleicht auch auf die Art des Betriebes an. In einer Firma, die z.B. Torten herstellt (ist grad ein blödes Beispiel), kann ich mir schon vorstellen, dass jede Art von persönlichen Speisen und Getränken nicht`s am Arbeitsplatz verloren haben und in einem Spind aufbewahrt werden müssen.

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rayven

11.11.2006 um 12:45 Uhr

@ ramse geh deine Kristallkugel säubern ich glaub die war verklebt ;)

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Lotte

11.11.2006 um 19:52 Uhr

Mona-Lisa, aber dann müsste ich doch zumindest zwischendurch die Torte mal Torte sein lassen dürfen und am Spind etwas trinken? Nicht nur bei Menschen mit Nierenproblemen kann das sonst verheerende Folgen haben.

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Mona-Lisa

11.11.2006 um 20:04 Uhr

@Lotte, davon ging ich aus! (wäre auch nicht zu verantworten, dass die Nierchen sauer würden....) Wobei aber die nächste Frage auftaucht!
Darf der MA, so oft er will, seine Torten im Stich lassen, um zu seinem Spind/Pausenraum zu gehen?

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Lotte

11.11.2006 um 20:18 Uhr

Mona-Lisa, und noch 'ne Frage: kann der AG verlangen, dass die Pause in 2x 15min aufgeteilt wird, wenn die Tortenverwaisung ausartet?

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Waschbär

11.11.2006 um 22:08 Uhr

@ all,

wo wir grade beim einleiten sind... was bitte ist d nun eine "Tortenverwaisung" ????

@ Rames II hat deine Kristallkugel kein W.Lan ??? Dachte immer das du up to date bist ???

und nun noch der satz auf denn jeder gewartet hat "ab sofort hat Waschbär auch das ubgrade auf "botten up" ... na ja wer es kennt weis was ich meine .... :-))

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