Darf ein Betriebsrat Kündigungen einleiten?
Hallo wir haben einen betriebsrat,
der Betriebsvereinbarungen zu seinen persönlichen gunsten erlässt und wir die AN leiden darunter. Aber hier gehts jetzt um den aktuellesten fall ich habe mit dem 1 Brvor. gesprochen und der hat gesagt das der BR sich darum kümmert das 3 AN bis Jahres ende gekündigt werden. hier die frage darf der Br das oder verstösst er gegen seine Pflichten???
Community-Antworten (15)
09.11.2006 um 13:06 Uhr
@rayven, verstehe ich dich richtig, der Betriebsrat sorgt dafür, dass 3 AN gekündigt werden sollen?
09.11.2006 um 13:46 Uhr
zu Monalisa ja du verstehst richtig
Zu RamsesII nein sie waren krank und stehen dem betrieb Sagen wir mal Kritisch gegenüber
09.11.2006 um 13:54 Uhr
@Ramses!!!!! Warte, ich geh mit!!!!!!!!!!
09.11.2006 um 13:56 Uhr
wenn ihr wieder da seid ;) sagt mal in klar text was ihr davon haltet
09.11.2006 um 14:00 Uhr
@rayven, kann es sein, dass du da was falsch verstanden hast?
(Ramses sucht noch...)
09.11.2006 um 14:07 Uhr
absulut nicht, denn er hat dies wortwörtlich so gesagt.!!!
09.11.2006 um 15:19 Uhr
Also ein BR kann sich schon um die Kündigung von AN mühen (§104 BetrVG) - aber das wären dann, wie Ramses schon sagte, jene Kollegen, die lesbische, schwarze Behinderte moslemischen Glaubens diskriminieren... Wenn ihr Euch jedoch einen BR gewählt habt, der die Interessen des AG vertritt (oder dem ArbGeb die Namen von Beschäftigten nennt, deren Kündigung er nicht widersprechen würde...) - dann solltet ihr Euch fragen, ob ihr bei der nächsten Wahl nicht ein paar geeignetere Kandidaten findet...
10.11.2006 um 08:14 Uhr
wir wollen unseren Br abwählen und nicht die nächsten Wahlen abwarten(wir haben erst dieses jahr gewählt). Achso gestern haben sie beschlossen das wir nur noch in unserer Pause (30 min ) trinken dürfen.Während unserer Arbeitszeit müssen unsere Getränke in den Spinden stehen was haltet ihr davon?
10.11.2006 um 10:09 Uhr
rayven, seid Ihr gewerkschaftlich organisiert? Vielleicht wäre es ganz gut, Eure Probleme mal mit dem zuständigen Gewerkschaftssekretär zu besprechen. Ein 23er Verfahren kann die Gewerkschaft, wenn überhaupt, auch eher einleiten als Ihr, denn Ihr müsstet ein Viertel der Beschäftigten sein um einen Antrag beim ArbG stellen zu können.
Sehe hier aber noch keine Verletzung der Pflichten im Sinne des § 23 BetrVG.
Das Ihr zwischendurch nicht mehr trinken sollt, halte ich für nicht durchsetzbar. BGB § 226 ?
10.11.2006 um 10:18 Uhr
@Lotte, kommt vielleicht auch auf die Art des Betriebes an. In einer Firma, die z.B. Torten herstellt (ist grad ein blödes Beispiel), kann ich mir schon vorstellen, dass jede Art von persönlichen Speisen und Getränken nicht`s am Arbeitsplatz verloren haben und in einem Spind aufbewahrt werden müssen.
11.11.2006 um 12:45 Uhr
@ ramse geh deine Kristallkugel säubern ich glaub die war verklebt ;)
11.11.2006 um 19:52 Uhr
Mona-Lisa, aber dann müsste ich doch zumindest zwischendurch die Torte mal Torte sein lassen dürfen und am Spind etwas trinken? Nicht nur bei Menschen mit Nierenproblemen kann das sonst verheerende Folgen haben.
11.11.2006 um 20:04 Uhr
@Lotte,
davon ging ich aus!
(wäre auch nicht zu verantworten, dass die Nierchen sauer würden....)
Wobei aber die nächste Frage auftaucht!
Darf der MA, so oft er will, seine Torten im Stich lassen, um zu seinem Spind/Pausenraum zu gehen?
11.11.2006 um 20:18 Uhr
Mona-Lisa, und noch 'ne Frage: kann der AG verlangen, dass die Pause in 2x 15min aufgeteilt wird, wenn die Tortenverwaisung ausartet?
11.11.2006 um 22:08 Uhr
@ all,
wo wir grade beim einleiten sind... was bitte ist d nun eine "Tortenverwaisung" ????
@ Rames II hat deine Kristallkugel kein W.Lan ??? Dachte immer das du up to date bist ???
und nun noch der satz auf denn jeder gewartet hat "ab sofort hat Waschbär auch das ubgrade auf "botten up" ... na ja wer es kennt weis was ich meine .... :-))
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