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Schwerbehinderter erhält Aufhebungsvertrag - was ist zu beachten?

A
anjab
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Ich (neue BR) habe folgendes Problem. Eine Kollegin (60% Schw.beh.) hat vom AG einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen. Sie würde nicht mehr in Konzept passen... Da meine Kollegin seid Jahren großen Zoff mit dem AG hat, überleg Sie, dass Sie das Angebot annimmt (mit Abfindung). Das Integrationsamt wurde noch nicht eingeschalten. (Das möchte Sie auch nicht, falls Sie das Angebot annimmt)

Mit welchen Schwierigkeiten muss Sie rechnen??? -Integrationsamt??? -Arbeitsamt??? -Bekommt Sie eine Sperre? -Wird die Abfindung angerechnet?

PS: Sie hält es ech nicht mehr aus. Seid Jahren wurde Sie vom AG schickaniert. PS2: Wir haben noch keine Schwerbehindertenvertretung! aber bald

Über Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Danke Anja

4.16803

Community-Antworten (3)

A
Albarracin

08.11.2006 um 22:00 Uhr

Hallo,

habt Ihr im Betrieb eine SBV ???

Albarracin

S
sphinx

08.11.2006 um 23:19 Uhr

hallo anja,

die abfindung wird ,abzüglich eines freibetrags von ca.25 % und ggf. weiterer abzüge für lebensalter und betriebszugehörigkeit, an das Arbeitslosengeld angerechnet bis es aufgebraucht ist. beispiel: ihr würden 1000 Euro im Monat ALG I zu, bekäme sie von der Arbeitsagentur nur 500 und müsste die andere Hälfte von der Abfindung zahlen bis sie aufgebraucht ist oder die max. bezugsdauer von 18 monaten um ist, danach gelten die regeln für ALG II ( HartzIV)

Achtung: aufhebungsverträge werden mit einer kürzung der anspruchsdauer geahndet, da sie der eigenküngigung gleich gestellt sind, d.h. es gibt 3 Monate Anfangssperrung und um nochmal 3 Monate gekürzte Höchstdauer.

Besser ist eine Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen ( vom agentur genehmigtes ärztliches Attest!! Inhalt : steht dem arbeitsmarkt zur verfügung, kann aber die bisherige tätigkeit nicht mehr ausüben)

-keine Sperre da wichtiger Grund, aber evt. auch keine Abfindung

verzwickte angelegenheit liebe grüße sphinx

T
tinghausen

09.11.2006 um 07:42 Uhr

Hallo,

ich habe in solch einer Sache einen Anwalt für Arbeitsrecht aufgesucht und dieser hatte mir geraten, keinen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, weil ich alle Ansprüche verlieren würde. Das heißt, während der Sperrfrist vom Arbeitsamt (6 Monate Kündungsfrist und 3 Monate Sperre Arbeitsamt) wäre ich weder Kranken- und Rentenversichert. Dies müsste ich aus eigener Tasche bezahlen.

Diese Sperrfrist würde sich auf die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld anrechen (bei mir wären 9 Monate verloren gewesen) und ich müsste nachweisen, was ich mit der Abfindung gemacht hätte (also hätte ich jeden Euro / Cent aufschreiben müssen, wofür ich diesen ausgegeben hätte).

Lieber sollte ich doch warten, das mir gekündigt würde. Dann könnte ich zum Arbeitsgericht gehen und klagen. Wenn es dort um Vergleich kommt, dann würde dies keine Sperrfrist beim Arbeitsamt nachziehen und ich brauchte auch nicht nachzuweisen, was ich mit einer gezahlten Abfindung gemacht hätte.

Dies war der Rat des Anwaltes.

viele Grüße Tinghausen

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