Sanktionen gegenüber BR Mitgliedern - in BR-Sitzung?
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
welche Sanktionsmöglichkeiten hat ein Sitzungsleitender in der BR SItzung, bei der ein Mitglied des BR -unsachlich herumpöbelt -trotz Entzugs weiterhin andere Mitglieder darin stört und behindert Ihre Meinung kunzutun -letztendlich eine noch nicht geschlossene Sitzung vorzeitig verlässt.
Ordnungsrufe? Weitere Möglichkeiten? Was sagen Kommentare dazu??
Community-Antworten (2)
08.11.2006 um 19:05 Uhr
Hallo Ratten! Mann sollte den kollegen mal fragen ob er noch intresse an der BR-Arbeit hat.Er könnte ja zurück treten und damit einen ersatzmitglied platz machen.Wenn alle guten worte bei ihm nicht fruchten sollte man über ein amtsenthebungsverfahren nachdenken. gruss VFL
08.11.2006 um 19:07 Uhr
Hallo,
außer einem Ordnungsruf wohl kurzfristig keine. Allerdings können die von Dir geschilderten Verhaltensweisen durchaus in der Summe mittelfristig ein Amtsenthebungsverfahren nach § 23 Abs. 1 Satz 2 rechtfertigen. Neben den Beleidigungen wäre vor allem die (auch teilweise) Nichtteilnahme an Sitzungen, ohne echten Verhinderungsgrund iSd der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG. Ich würde den kollegen halt mal auf seine Amtspflichten hinweisen und - wenn das nichts nutzt - die einzelnen Vorwürfe gerichtsfest dokumentieren.
Albarracin
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