Hallo,
wir haben grade ein Memo erhalten, indem die AN auf Stundenbasis darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie in einem Krankheitsfall noch am selben Tag ein Fax an die Vorgesetzten schicken müssen, ansonsten verfällt die Lohnfortzahlung. Im Vertrag steht dazu: Der Krankheitsfall muss unverzüglich angezeigt werden, und unverzüglich oder spätestens am Folgetag des ersten Krankheitstages einen gelben Schein vorzulegen. Ist das korrekt? Und was ist mit der Information, dass man bei nur einem Krankheitstag gar keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt.
Vielen Dank