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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlvorschläge per FAX unterstützen?

S
Stefan
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben bei uns im Betrieb das vereinfachte Wahlverfahren. Dabei benötigt ein Kandidat 5 Stützunterschriften unter seinen Wahlvorschlag. Für die Prüfung des Wahlvorschlags: Kann eine solche Stützunterschrift auch per FAX vorgelegt werden? Zum Hintergrund: Es gibt bei uns auch Kollegen mit Heimarbeitsplatz, die einen Kandidaten unterstützen wollen, aber nicht in den Betrieb reinkommen um eine Unterschrift direkt auszuführen. Somit können Sie den Kandidaten nur per FAX unterstützen.

Miit freundlichen Grüßen Stefan Gehring

4.310015

Community-Antworten (15)

N
norbert

27.03.2006 um 18:36 Uhr

immer die Originalunterschrift erforderlich. Also entweder sie kommt doch mal in den Betrieb oder der Listenführer besucht sie zuhause.

RI
Ramses II

28.03.2006 um 00:49 Uhr

norbert,

kannst Du das belegen?

B
Benno_BRB

28.03.2006 um 12:56 Uhr

He Ramses!

Was hältst Du vom § 126 BGB? Müsste eigentlich ausreichen um Stefans Frage zu beantworten!

Benno

RI
Ramses II

28.03.2006 um 13:02 Uhr

Benno_BRB,

warum denn nicht gleich § 1300 BGB?

Der § 126 BGB passt hier doch überhaupt nicht!

B
Benno_BRB

28.03.2006 um 20:10 Uhr

Und warum nicht?

Eine Vorschlagsliste ist eine Urkunde. Und als solche muss sie original unterschrieben sein. Diesen Sachverhalt regelt der § 126 BGB.

Was steht eigentlich im 1300er? 54 PS? Oder 75? Oder? - die ist doch voller Wasser!?

Benno

RI
Ramses II

28.03.2006 um 20:48 Uhr

Ist eine Vorschlagsliset ein Rechtsgeschäft?

B
Benno_BRB

29.03.2006 um 15:08 Uhr

Neeee! Aber eine Urkunde!

ergo?!

RI
Ramses II

29.03.2006 um 17:54 Uhr

Der von Dir zitierte Paragraph befindet sich aber im Abschnitt "Rechtsgeschäfte"des BGB!

B
Benno_BRB

29.03.2006 um 19:40 Uhr

Und ausserhalb von Rechtsgeschäften gibt es keine Urkunden. Na gut habe ich also wieder was gelernt. Danke Dir!

RI
Ramses II

30.03.2006 um 00:56 Uhr

Urkunde und Rechtsgeschäft haben nichts miteinander zu tun.

Ich meine mich zu erinnern dass das Kfz-Kennzeichen eine Urkunde ist (ist wohl zumindest eine beliebte Übungsaufgabe für Erstsemester).

Um es noch einmal klarzustellen: Ich weiß nicht, ob eine Stützunterschrift per Fax zulässig ist. Nach meinem Verständnis der Materie dürfte sie es sein, während die Zustimmungserklärung zur Kandidatur per Fax nicht zulässig sein dürfte.

F
Fayence

30.03.2006 um 01:17 Uhr

Hallo Benno, zu Deiner Beruhigung! Der 1300er BGB ist weggefallen. ;-)

Aber nichts desto trotz ist das Buch 4 einmal lesenswert! Kam im Forum auch schon an anderer Stelle vor. ;-))

RI
Ramses II

30.03.2006 um 01:22 Uhr

Meinst Du das Benno Bedenken wegen des 1300er haben müsste?

F
Fayence

30.03.2006 um 01:40 Uhr

Die Frage kann ich nicht beantworten. Zumindest seit 1998 könnte er von Schadenersatzforderungen verschont geblieben sein. >VBG<

K
Kölner

30.03.2006 um 01:46 Uhr

Kranzgeld...Ihr habt Themen drauf!

@w-j-l Wo bist Du? Ich misse eine Reaktion aus den unendlichen Weiten Deiner eigenen Erfahrung!

W
w-j-l

31.03.2006 um 12:07 Uhr

Mal abgesehen, dass ich dazu auch nichts verbindliches mitteilen kann, bin ich zur Zeit wieder 4 Tage die Woche unterwegs in Sachen GBR. Da kann ich hier nur bei Netzzugang zeitweise meine Meinung kundtun.

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