Abweichung von einer BV im Individualvertrag?
"Ist der AG tarifvertraglich gebunden, dürfen Betrienbsvereinbarungen oder Individualverträge nur dann vom Tarifvertrag abweichen, wenn es zum VORTEIL des AN ist."
Gilt dieser Satz auch dann, wenn der AG tarifvertraglich ausgetreten ist, der Tarif jedoch fortwirkt?
Was ist unter Vorteil zu verstehen? Nur bessere Regelungen als in der BV - oder z.B. auch sonstige Vorteile wie Gehalt?
Community-Antworten (1)
11.11.2006 um 11:43 Uhr
@Franz Wer hat das mit dem Vorteil gesagt?
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