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Essensbringdienst verboten - wie und wo können wir als Betriebsrat einschreiten?

B
Betriebsratte
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Geschäftsführung hat der Belegschaft verboten, sich während der Pausenzeit von Pizzataxi etc. beliefern zu lassen, da angeblich auf diesem Wege Alkohol in die Firma geschleust und getrunken wurde. Es hat schon Abmahnungen für Kollegen gegeben, die sich über dieses Verbot hinweg gesetzt haben. Auf eine vernünftige Diskussion lässt sich die Geschäftsführung nicht ein. Erschwerdend für die Belegschaft ist besonders, dass bei uns sieben Tage die Woche in drei Schichten gearbeitet wird und die Kantine nur Montags bis Freitags bis 13.00 Uhr warmes Essen anbietet.

Wie und wo können wir als Betriebsrat einschreiten ?

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Community-Antworten (3)

G
Gemini

08.11.2006 um 13:58 Uhr

Der BR hat bei "Ordnung im Betrieb und Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb" gemäß § 87 BetrVG ein Initiativrecht und kann den Arbeitgeber daher zu einem Gespräch bzw. Verhandlungen, wie dies zukünftig geregelt werden könnte, auffordern.

B
Bernd

08.11.2006 um 16:19 Uhr

und Gemini, die Verhandlungsergebnisse werden in einer Betriebsvereinbarung festgehalten.

Ich hatte früher auch mal so eine Geschäftsführung; der Betrieb hieß NVA und ich habe keinen Verein gesehen, in dem mehr gesoffen wurde. Also ist die Begründung des Verbotes selbst der absolute Lacher.

G
Gemini

08.11.2006 um 16:36 Uhr

@ bernd: Vielleicht reicht ja vorerst schon der Hinweis darauf, daß hier ein Mitbestimmungsrecht des BR besteht (das Ende bei Nichteinigung wäre ja die Einigungsstelle), daß die GL gesprächsbereit ist und eine vernünftige Regelung für alle getroffen werden kann

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