Erstellt am 08.11.2006 um 12:58 Uhr von Gemini
Der BR hat bei "Ordnung im Betrieb und Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb" gemäß § 87 BetrVG ein Initiativrecht und kann den Arbeitgeber daher zu einem Gespräch bzw. Verhandlungen, wie dies zukünftig geregelt werden könnte, auffordern.
Erstellt am 08.11.2006 um 15:19 Uhr von bernd
und Gemini, die Verhandlungsergebnisse werden in einer Betriebsvereinbarung festgehalten.
Ich hatte früher auch mal so eine Geschäftsführung; der Betrieb hieß NVA und ich habe keinen Verein gesehen, in dem mehr gesoffen wurde. Also ist die Begründung des Verbotes selbst der absolute Lacher.
Erstellt am 08.11.2006 um 15:36 Uhr von Gemini
@ bernd: Vielleicht reicht ja vorerst schon der Hinweis darauf, daß hier ein Mitbestimmungsrecht des BR besteht (das Ende bei Nichteinigung wäre ja die Einigungsstelle), daß die GL gesprächsbereit ist und eine vernünftige Regelung für alle getroffen werden kann