Erstellt am 08.11.2006 um 12:29 Uhr von Lotte
alias_ffm,
Ergänzungen können nur einstimmig aufgenommen werden.
Wenn die TO noch nicht feststeht, frage ich mich, warum der BR mehrheitlich gegen die Aufnahme eines TOP ist?
Erstellt am 08.11.2006 um 12:31 Uhr von Mona-Lisa
@alias_ffm,
ein Ersatzmitglied, wenn es ein reguläres BR-Mitglied vertritt, hat die gleichen Rechte und Pflichten.
Ein BR-Mitglied kann beantragen, dass zu Beginn der Sitzung zusätzlich ein TOP aufgenommen wird.
Diese Abstimmung muss allerdings einstimmig sein.
Erstellt am 08.11.2006 um 12:32 Uhr von Mona-Lisa
verflixt, 2 Minuten zu spät.........
Erstellt am 08.11.2006 um 12:44 Uhr von Heini
Gegen den Widerstand des Betriebsrates kann weder ein Ersatzmitglied noch ein ordentliches Betriebsratsmitglied die Aufnahme zusätzlicher Tagesordnungspunkte innerhalb einer BR Sitzung erzwingen.
Was anderes ist es allerdings wenn ein viertel der Mitglieder des Betriebsrates beim Vors. beantragen, eine Sitzung einzuberufen und einen entsprechenden Tagesordnungspunkt beantragen. Hier ist der Vors. verpflichtet entsprechend einzuladen.
Zu den vordernden BR Mitgliedern können auch die für zeitweilig Verhinderte BR Mitglieder tätigen Ers Mitgl. gehören.
Erstellt am 14.11.2006 um 16:24 Uhr von betriebsratten
@Lotte
Ob Ergänzungen der TO nur einstimmig oder auch mit Mehrheit auf die TO gesetzt werden können, darüber streiten sich die Kommentare. Ist meiner Ansicht nach nicht eindeutig geregelt.
Erstellt am 14.11.2006 um 21:22 Uhr von Lotte
betriebsratten,
da hast Du allerdings Recht. Mit der Einstimmigkeit ist man allerdings auf der ganz sicheren Seite. Betriebliche Praxis kann manchmal eine andere sein...