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echtes Luxusproblem mit BR-Mitglied

L
LuxusBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

Vorab, wir sind ein 5'ter im reinem Bürobetrieb und kümmern uns lieber um den Inhalt als um die Form: wenn dann juristisch sauber, aber eben nicht legalistisch in allen Bereichen.

Im Betrieb haben wir Ampelzeit (per BV geregelt), im Kern steht da "Hälfte der Tagesarbeitszeit ist muss, regelmäßigen Termine sollen eingehalten werden, Restzeit kann eigenverantwortlich eingeteilt werden. Tageweises Ampeln ist möglich nach Abstimmung mit Vorgesetztem"

Klappt auch gut, in den Abteilungen werden Ampeltage wie Urlaub unter Kollegen abgestimmt und Chef's nicken ab. Gibt's Widerspruch, begründet der Vorgesetzte warum; gibt's Streitigkeiten, sind wir mit im Boot.

So, das Problem in unserer heilen Welt ist nun ein BRM, der sich im letztem Halbjahr zum Prinzipienreiter gewandelt hat:
Von A(rbeitsplatz, Essen der Kollegen am) bis Z(eitpunkt der Betr.Versammlung) muss der BRM-Meiung nach alles streng geregelt sein und bitte nach seinem Gutdünken. Die Probleme mit Kollegen häufen sich, wenngleich es noch keine offizielle Beschwerde gab. Gespräche mit dem BRM gab's sofort und nun auch schon mehrere (u.a. auch mit Mediator), leider fruchtlos. Die Gründe des Wandel sind uns ebenso unbekannt wie unverständlich.

Nun vertritt es auch den Standpunkt, Terminmitteilung sind erst nach Beschluß notwendig und sowieso bereits mit der Beschlußmitteilung an die GL erledigt. Abstimmung mit Abteilung oder Kollegen hierin gleich null. Resultat daraus, dass eine Kollegin vor ca. 4 Monaten auf das Ampeln verzichten mußte, das BRM war ja weg. Als das gleiche (fehlende Terminabsprache) bei der Folgeschulung wieder passierte, hat sich die GL an uns gewandt, ob wir das BRM nicht "einfangen" könnten. Erfolg siehe oben: 0. Und nun beim dritten, einer Freizeitnahme nach Ampel-BV kam hinterher raus, dass die übliche und notwendige Abstimmung aus einer Email "ich bin dann man weg" genau 1 (eine!) Minute vor Schreibtischverlassen bestand.

Abmahnung folgte.. Nun sind in der Abmahnung auch die beiden BR-Vorfälle herangezogen, und das ist nun mal nicht statthaft. Das BRM weiß das auch und hat umgehend Beschwerde nach §85 BetrVG eingereicht.

So, und nun meine Frage: Wie kommen wir raus aus der Situation? Nicht-Stattgeben der Beschwerde geht nicht weil nun mal Formfehler da sind, andererseits wird das BRM mit der Zustimmung zusätzlich im Gefühl des "Siegers" bestärkt.

Verzwickt...

Danke und Gruß,

P.

82703

Community-Antworten (3)

P
pfeilenbogen

16.09.2010 um 21:18 Uhr

LuxusBR

ist doch ganz einfach das BetrVG beachten!

Das BetrVG sieht Handeln gegen das BetrVG weil es schön ist und alle gern haben eben nicht vor

L
LuxusBR

16.09.2010 um 22:38 Uhr

Pfeilenbogen,

Danke, aber folgt dann Deiner Meinung nach? Das wir das Gesetz beachten steht ausser Frage, allein lößt das nicht unsere Misere sondern verstärkt sie.

Gruß, P.

T
Tanzbär

17.09.2010 um 08:42 Uhr

Ich glaube, da müsst ihr jetzt durch. Nutzt vielleicht die Situation, ihm klarzumachen, dass die Beschwerde richtig ist, aber sein Verhalten weder entschuldigt, noch aus der Werlt schafft und es höchte Zeit wird, dass er es überdenkt und ändert. Der Mittelpunkt der Welt sieht anders aus ...

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