Erstellt am 01.07.2010 um 18:40 Uhr von zyklus
Hi.
das mit der Spindkontrolle mit BR kann man schon so in den Beschluss reinschreiben.
Aber es ist die Frage zu klären ob es wirklich schon Diebstahl ist oder nicht.
Da der AG scheinbar schon einmal über diese Sache eine Belehrung gemacht hat (lese ich zumindest so), ist auch interessant, was in der Belehrung drinn steht bzw. ob jeder nachweisbar daran teil genommen hat.
Im Prinzip könnt Ihr aber den Beschluss so fassen, wie es Dir vorschwebt. Ob sich der AG dazu bereit erklärt ist eine andere Sache. Nur ohne Eure Zustimmung darf er diese Kontrollen nicht durchführen.
Zyklus
Erstellt am 01.07.2010 um 19:32 Uhr von rainerw
Wieder einmal eine bequeme kostengünstige Art ein Problem zu lösen. Als BR würde ich mich mit Händen und Füssen dagegen sperren wenn da jemand in den privaten Sachen eines MA rumwühlen darf. Soll er doch jeden Instandhalter mit einer Grundausrüstung versehen. An den Maschinen oder was weiß ich was ihr habt kann man auch abschließbare Wekzeugschränke anbringen. Oder man kann eine Werkzeugausgabe einführen.
Warum sollen hier wiederalle darunter leiden? Und nach welchen Kriterien sollen MA ausgesucht werden deren Schränke durchsucht werden?
Erstellt am 02.07.2010 um 00:04 Uhr von DerAlteHeini
Nordtanne
Na, mit Zustimmung des BR die Spinde von Mitarbeiter öffnen, sehe ich als sehr problematisch an. Das dürfte nur bei dem Verdacht von Diebstahl, den z.B. ein Mitarbeiter beobachtet hat, in Verbindung mit der Polizei geöffnet werden.