Spindkontrolle
Bei und fehlen immer wieder Gebrauchswerkzeuge. In bestimmten Schichten tauchen diese Werkzeuge (die ja eigentlich nicht mehr da sind) wieder auf. Alles deutet darauf hin, dass die MA sich "Sicherheitsvorräte" in den Privatschränken anlegen um dann bei Werkzeugbruch schnell reagieren zu können falls keine offiziellen Vorräte verfügbar sind. Eigentlich ja im Sinne des Arbeitgebers, da ja Standzeiten vermieden werden. Aber so eine grosse Produktionsabteilung ist nicht steuerbar, wenn Werkeuge für tausende Euros brach liegen. Alle Ansprachen haben nichts genutzt, das Problem ist nicht behoben. Jetzt will AG Spindkontrollen machen und hat bei uns (BR) um Zustimmung gebeten. Habe eigentlich grundsätzlich nichts dagegen, will aber dass jemand vom BR als Zeuge dabei ist, und falls was gefunden wird, dass es nicht als Diebstahl geahndet wird, sondern als Verstoss gegen die betriebliche Ordnung. Wie kann ich sowas sicher formulieren?
Community-Antworten (3)
01.07.2010 um 20:40 Uhr
Hi.
das mit der Spindkontrolle mit BR kann man schon so in den Beschluss reinschreiben. Aber es ist die Frage zu klären ob es wirklich schon Diebstahl ist oder nicht. Da der AG scheinbar schon einmal über diese Sache eine Belehrung gemacht hat (lese ich zumindest so), ist auch interessant, was in der Belehrung drinn steht bzw. ob jeder nachweisbar daran teil genommen hat. Im Prinzip könnt Ihr aber den Beschluss so fassen, wie es Dir vorschwebt. Ob sich der AG dazu bereit erklärt ist eine andere Sache. Nur ohne Eure Zustimmung darf er diese Kontrollen nicht durchführen.
Zyklus
01.07.2010 um 21:32 Uhr
Wieder einmal eine bequeme kostengünstige Art ein Problem zu lösen. Als BR würde ich mich mit Händen und Füssen dagegen sperren wenn da jemand in den privaten Sachen eines MA rumwühlen darf. Soll er doch jeden Instandhalter mit einer Grundausrüstung versehen. An den Maschinen oder was weiß ich was ihr habt kann man auch abschließbare Wekzeugschränke anbringen. Oder man kann eine Werkzeugausgabe einführen. Warum sollen hier wiederalle darunter leiden? Und nach welchen Kriterien sollen MA ausgesucht werden deren Schränke durchsucht werden?
02.07.2010 um 02:04 Uhr
Nordtanne Na, mit Zustimmung des BR die Spinde von Mitarbeiter öffnen, sehe ich als sehr problematisch an. Das dürfte nur bei dem Verdacht von Diebstahl, den z.B. ein Mitarbeiter beobachtet hat, in Verbindung mit der Polizei geöffnet werden.
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