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Übernahme JAV-Mitglied in der Betriebsrats-Region?

U
uli29
Jan 2018 bearbeitet

hallo, ich bin bei einem großen kreditinstitut als auszubildender beschäftigt. im januar werde ich meine abschlussprüfung absolvieren. im oktober wurde ich zum jav-vorsitzenden gewählt. mir ist jetzt auch ein arbeitsplatz angeboten worden in einer großen stadt, ca. eine fahrtstunde von meiner jetzigen region entfernt. dieser platz ist aber nur befristet für ein halbes jahr. würde ich den annehmen, verfällt meine jav-position, wurde mir gesagt, da ich dann den betriebsratsbereich verlasse. ich habe auch ein recht auf einen unbefristeten arbeitsplatz. von der personalabteilung wurde gesagt, ich kann gebietsweit eingesetzt werden. unser betriebsrat sagt, dass ich in der bertiebsratregion bleiben muss. was ist denn jetzt richtig??

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Community-Antworten (3)

T
Tamirasun@aol.com

08.11.2006 um 08:44 Uhr

Hey Uli...

also ich kenne mich nur bedingt im Bankgewerbe aus. Aber grundsätzlich steht Dir ein unbefristeter Arbeitsvertrag zu. Du mußt aber in den letzten drei Monaten Deiner Ausbildung einen Antrag nach § 78a BetrVG stellen. Dadurch gibt es ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Bei uns bekommen sie auch einen Springervertrag für zwei Häuser.

Der Einsatzort ist natürlich eine andere Frage. Ist die JAV nur für dieses Kreditinstitut in deiner Stadt oder ist es eine GesamtJAV?

Ich würde auf jeden Fall nochmal die Frage des Verfalls der JAV-Position klären, für meinen Verstand hin aber, ist Dir diese Position nicht zu entreissen. Wenn Du woanders eingesetzt bist, dann mußt Du auf Kosten des AG´s zu den Sitzungen kommen können, so lange Deine Amtszeit dauert. Aus welchem Grund solltest Du aufhören?!?

Werde nochmal ein bißchen nachlesen...

T
Tamirasun@aol.com

08.11.2006 um 08:51 Uhr

Also ich hab nochmal im BetrVG nachgelesen. Die ersten Paragraphen gelten für den Betriebsrat wie auch für die JAV.

Dort steht unter §24 Erlöschen der Mitgliedschaft.

Ablauf der Amtszeit

Niederlegung des Amtes

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Verlust der Wählbarkeit

Ausschluss aus dem BR oder Auflösung des BR´s durch gerichtliche Entscheidung

gerichtliche Entscheidung über die Feststellung der Nichtwählbarkeit nach Ablauf der(...)

Somit gibt es keinen Grund, warum Du nciht mehr JAVi sein solltest...

Unter dem Abschnitt JAV etc. gab es hierzu auch keine weiteren Angaben...

Hoffe das hilft Dir...

U
uli29

08.11.2006 um 11:07 Uhr

hallo, danke für deine schnelle antwort. das wäre ja auch ein widerspruch in sich, wenn ich das amt nicht behalten dürfte wenn ich den betriebsratregion verlasse aber ich trotzdem in eine andere region versetzt werden kann. meine dringlichste frage: ich bin alleine jav-mitglied in der region meiner stadt. hier gibt es auch einen eignen betriebsrat. kann ich aus diesem bereich heraus versetzt werden innerhalb der gebietsfiliale, die aber einen ganz anderen betriebsrat hat. laut beriebsrat meiner stadt geht das nicht, laut rechtsabteilung des kreditinstitutes geht das nach einem beschluss eines hamburger gerichtes...

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