GBR oder KBR
Hallo, unsere Fa. wurde in der Zeit der BRwahl (neuer BR mit 3 Pers.) von einem Großkonzern übernommen. Der Konzern ist in Regionen unterteilt, die Niederlassungen der Regionen bilden mit ihren BR den GBR der Regionen und die GBR's der Regionen den KBR. Wir sind 100%ige "Tochter" einer Region xy, haben aber nicht umfirmiert. Die GL der Region sagt wir hätten mit dem GBR der Region nicht am Hut, da wir nur eine Tochter Region sind. Wer ist zuständig für uns? Der GBR der Region oder der KBR des Konzerns?
MfG Müllmann
Community-Antworten (4)
21.06.2006 um 10:29 Uhr
Zum GBR wird man als BR eines UN entsendet, das mit einigen/vielen Betriebsteilen oder Niederlassungen hantiert. Den KBR wählen/bestücken die einzelnen GBR's und BR's die einem Konzern angehören.
Bsp.: Konzern hat 4 UN - A, B, C, D UN A hat A1, A2, A3 Niederlassungen UN B hat eine weitere Firma BB und zwei Niederlassungen B1, B2 UN C hat zwei Niederlassungen C1, C2 UN D hat nur eine Firma.
GBR wird gewählt von A1, A2, A3, BB, B1, B2, C1, C2
KBR wird gewählt aus GBR und D
Aber die Macht eines GBR und eines KBR wird sehr oft - gerade bei Entsorgern - überschätzt!
21.06.2006 um 10:49 Uhr
So sehe ich das auch... Wir müßten dann Firma BB von UN B sein.
Aber was mache ich, wenn die GL der UN B das nicht so sieht und meint, wir haben mit dem GBR der UN B nicht zu tun.
21.06.2006 um 11:13 Uhr
Da würde ich den GL nicht drum fragen und mit dem GBR eine Verabredung/Vereinbarung treffen!
21.06.2006 um 13:00 Uhr
...und wenn dem GL diese Vereinbarung nicht passt, darf er ja gern zum Arbeitsrichter gehen und die Zuständigkeiten klären lassen (was dann max. die Folge haben könnte, dass ihr zwar nicht den GBR B wählen dürft, dafür aber direkt den KBR - ähnlich UN D im Beispiel)
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