Fehlende Krankmeldung - Abmahnung?
Krankmeldung
Hallo an alle ich hätte da mal eine Frage ein Mitarbeiter von uns ist jetzt seit sechs Wochen Krankgeschrieben und behaupte das er jetzt keine Krankmeldung mehr bekommt Ist das So?? da unser Chef jetzt eine Abmahnung schreiben will möchte ich imVorfeld gerne wissen was da Rechtlich möglich ist Danke im Voraus Mike
Community-Antworten (3)
07.11.2006 um 15:26 Uhr
nach 6 Wochen bekommt er "normalerweise" ( Ausnahmen gibts immer) keine Krankmeldung mehr, da er aus der Lohnfortzahlung raus ist. Euer AG kann sich aber bei der Krankenkasse erkundigen, ob der Kollege weiter krank ist. Wenn Dein Kollege sich in regelmäßigen Abständen bei seinem Vorgesetzten meldet und über seine weiteren Ausfallzeiten, bzw. über sein Wiederkommen rechtzeitig informiert, kann dein Chef da eigentlich nichts machen. D. h., er kann natürlich ne Abmahnung schreiben, wenn`s ihm Spaß macht, nur wird die nicht wirksam werden.
07.11.2006 um 16:08 Uhr
Dazu folgendes:
Urteil vom LAG Sachsen-Anhalt v. 24.04.96 (Az.: 3 Sa 449/95):
Der Arbeitnehmer ist auch nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung verpflichtet, dem Arbeitgeber bei Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche AU-Bescheinigung vorzulegen.
Die Pflicht nach § 5 Abs. 1 S. 2 bis 4 EFZG besteht unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer (noch) einen Entgeltfortzahlungsanspruch geltend machen kann.
Die AU hat nicht nur den Zweck, die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Attest nachzuweisen. Sie soll vielmehr den Arbeitgeber aufgrund der ärztlichen Angaben über die voraussichtliche (Fort-)Dauer der Arbeitsunfähigkeit auch in die Lage versetzen, möglichst frühzeitig die wegen des fortgesetzten Ausfalls des Arbeitnehmers notwendig werdenden betrieblichen Dispositionen zu treffen.
P.S. Nach 6 Wochen wird nur der "Gelbe Schein" mit entsprechendem Durchschlag für den AG nicht mehr ausgestellt, sonder die Arbeitsunfähigkeit auf dem Auszahlungsschein der Krankenkasse attestiert.
07.11.2006 um 20:59 Uhr
Die 'Hochkommas' funktionieren ja wieder! Ich habe diese ja doch schon sehr vermisst... ;-)
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