Erstellt am 07.11.2006 um 14:26 Uhr von Heinz
nach 6 Wochen bekommt er "normalerweise" ( Ausnahmen gibt`s immer) keine Krankmeldung mehr, da er aus der Lohnfortzahlung raus ist. Euer AG kann sich aber bei der Krankenkasse erkundigen, ob der Kollege weiter krank ist.
Wenn Dein Kollege sich in regelmäßigen Abständen bei seinem Vorgesetzten meldet und über seine weiteren Ausfallzeiten, bzw. über sein Wiederkommen rechtzeitig informiert, kann dein Chef da eigentlich nichts machen. D. h., er kann natürlich `ne Abmahnung schreiben, wenn`s ihm Spaß macht, nur wird die nicht wirksam werden.
Erstellt am 07.11.2006 um 15:08 Uhr von Fayence
Dazu folgendes:
Urteil vom LAG Sachsen-Anhalt v. 24.04.96 (Az.: 3 Sa 449/95):
Der Arbeitnehmer ist auch nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung verpflichtet, dem Arbeitgeber bei Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche AU-Bescheinigung vorzulegen.
Die Pflicht nach § 5 Abs. 1 S. 2 bis 4 EFZG besteht unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer (noch) einen Entgeltfortzahlungsanspruch geltend machen kann.
Die AU hat nicht nur den Zweck, die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Attest nachzuweisen.
Sie soll vielmehr den Arbeitgeber aufgrund der ärztlichen Angaben über die voraussichtliche (Fort-)Dauer der Arbeitsunfähigkeit auch in die Lage versetzen, möglichst frühzeitig die wegen des fortgesetzten Ausfalls des Arbeitnehmers notwendig werdenden betrieblichen Dispositionen zu treffen.
P.S.
Nach 6 Wochen wird nur der "Gelbe Schein" mit entsprechendem Durchschlag für den AG nicht mehr ausgestellt, sonder die Arbeitsunfähigkeit auf dem Auszahlungsschein der Krankenkasse attestiert.
Erstellt am 07.11.2006 um 19:59 Uhr von Fayence
Die 'Hochkommas' funktionieren ja wieder! Ich habe diese ja doch schon sehr vermisst... ;-)