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Öffentlichkeitsarbeit der Gewerkschaft / Wirtschaftsausschussangelegenheit

H
herby
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, hier Herby, bin BRV und im Verwaltungstellenvorstand der NGG. Wir fahren zur Zeit eine Werbeaktion verbunden mit einer Verlosung. Hierzu habe ich die Werbeaktion in unserem Betrieb am "Schwarzen Brett" ausgehängt. Mein Chef ist der Meinung, dass das nicht von der Geschäftsleitung tolleriert werden muss. Wer hat Erfahrungswerte hierzu, und wer kann mir sagen, das ich mich auf rechtem Boden befinde. Oder muss ich gar den Aushang sofort wieder entfernen? 2. Frage: Angelegenheit für den Wirtschaftsausschuss. Bei den wirtschaftlichen Kennzahlen, die wir regelmäßig erhalten, taucht die Rubrik Kapazitätsauslastung auf. Wie wird diese Zahl berechnet, wer kann mir Beispiele nennen.

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Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

07.11.2006 um 11:54 Uhr

@Herby, als erstes fällt mir bei deiner Frage nur eins ein: Hat diese Werbeaktion in irgendeiner Weise mit deiner Betriebsratstätigkeit zu tun?

F
Fayence

07.11.2006 um 12:57 Uhr

@ Herby Frage 1: Nehme an, Du meinst die Gewerkschaft "Nahrung-Genuss-Gaststätten". Dein Amt als BRV hat nichts mit Deiner Position als Verwaltungsstellenvorstand der NGG zu tun. Als letzterer steht es Dir jedoch völlig frei, eine solche Werbeaktion am "Schwarzen Brett" auszuhängen. Der AG hat gem. §9 Abs.3 GG eine solche Gewerkschaftswerbung zu akzeptieren.

Frage 2: Stehen denn in dieser Rubrik mehrere Kennzahlen? Seid Ihr ein fertigender Betrieb?

H
harald

07.11.2006 um 17:27 Uhr

mach dir keinen kopf die ngg könnte sogar ein eigenes schwarzes brett verlangen gewerkschaftswerbung darfst du immer aushängen. bei schwierigkeiten informiere die ngg mehr infos krigst du in oberjossbach

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