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Auskunftspersonen

M
mitleidenschaft
Sep 2018 bearbeitet

Uns wurde gesagt, wenn wir Fragen zu verschiedenen Abteilungen haben, wir die Abteilungsleiter fragen sollen. Wir sagen, wir können bestimmen von wem wir die Antworten bekommen wollen. Nach §80 können wir einen sachkundigen Mitarbeiter fragen. Können wir nicht feststellen, wer sachkundige ist? Kann der Arbeitgeber wirklich entscheiden wer ihn vertritt - wer sachkundig ist? Wir haben angst wenn wir immer den Abteilungsleiter fragen bekommen wir nicht die Antwort das wir suchen.

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Community-Antworten (7)

P
Pjöööng

11.09.2018 um 18:54 Uhr

In § 80 heißt es ganz klar "HAT DER ARBEITGEBER ihm sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen zur Verfügung zu stellen"

Bei Abteilungsleitern sollte man von einer Sachkunde bezüglich ihres Bereiches ausgehen können.

H
hansimglueck

11.09.2018 um 18:57 Uhr

Natürlich - das legt der BR fest. Der AG darf euch nicht vorschreiben, wen ihr hinzuzieht - noch darf er anderen einen Maulkorb verpassen.

G
ganther

12.09.2018 um 00:40 Uhr

Es geht um Fragen über Abteilungen. Das sind also nicht individuelle Fragen über das Wohlbefinden von Maier und Schulze sondern das sind Fragen an den AG und da ist der Ansprechpartner des BR der AG und nicht irgendwer. Für mich auch eine Frage der vertrauensvollen Zusammenarbeit und des professionellen Umgangs miteinander

K
kratzbürste

12.09.2018 um 11:09 Uhr

Du interpretierst ganz schön viel in die Frage hinein. Warum z.B. in einer Abteilung AN über Stress klagen, wird weder der Arbeitgeber noch der Abteilungsleiter beantworten. Da muss der BR dann schon u.U. Auskunftspersonen seiner Wahl in Anspruch nehmen.

M
mitleidenschaft

12.09.2018 um 11:40 Uhr

ok, ich verstehe richtig, sachkundige person - der arbeitgeber entscheidet wer ihn vertritt, aber wenn die frage um den stress und die gefühle eines einzelnen geht - entscheidet der betriebsrat?

Wie wäre es damit, wir sind freundlich mit der Frau, die für die Berichterstattung über die Ausgaben für das ganze Land verantwortlich ist. wir sind zu klein für einen Wirtschaftsausschuss - wenn wir Informationen wollen, ohne durch den Controller zu gehen, fragen wir sie einfach. Sie erzählt uns alles. Können wir diese Informationen verwenden, um die GF zu konfrontieren, ohne sie in Schwierigkeiten zu bringen?

C
Catweazle

12.09.2018 um 13:11 Uhr

Ist doch eine tolle Sache wenn der Arbeitgeber Auskunftspersonen pauschal zur Verfügung stellt. Der BR ist doch nicht gehindert andere Mitarbeiter vorzuschlagen. Selbst externe Sachverständige sind nicht ausgeschlossen.

Kratzbürste, es geht hier um den § 80. Die Allgemeinen Aufgaben sind abschließend im Gesetz aufgeführt. Stress und andere Wehwehchen einzelner Mitarbeiter gehören offensichtlich nicht dazu.

C
celestro

12.09.2018 um 13:26 Uhr

Ich halte den § 80 hier für einen völlig falschen Ansatz. Wie Pjöööng schon dargelegt hat, "hat der AG Euch sachkundige als Auskunftspersonen zur Verfügung zu stellen". Wenn Du also wissen willst, ob Du / Euer BR über diesen § erreichen könnt, das Euch die Personen Antworten geben, die IHR aussucht, so lautet die Antwort ganz klar: NEIN !

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