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Aufbewahrungsfristen für Personalakten - wie lange

BS
Blue sky
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Brtriebsräte,

wer kann mir sagen, wie lange abgeschlossene Personalvorgänge in der Personalakte verbleiben müssen? In unseren Fall ist bei einem AN vor 6 Jahren eine unfruchtbare Lohnfändung durchgeführt worden. Der Vollzugsbeamte hatte nicht geprüft ob dieser Anspruch überhaubt besteht ( muss er wahrscheinlich auch nicht). Es stellte sich dann bei Gericht heraus, dass die getroffenen Vereinbarungen in voller Höhe gezahlt wurden. Nun möchte sich der AN für eine Führungsposition bewerben und ist der Meinung das dieser Eintrag nachteilig sein könnte.

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Community-Antworten (2)

H
harald

06.11.2006 um 20:20 Uhr

Der kollege soll erst mal einsicht in seine Personalakte nehmen § 83 BetrVG sollte sich der eintrag noch in der PA befinden kann er eine erklärung dazu zur PA nehmen lassen. nach meiner kenntniss gibt es keine vorschrift wie lange ein eintrag in der PA bleiben muß. ich wüsste auch nicht wie lange sie in der PA bleiben darf. befürchte jedoch unbegrenzt. vileicht weis dazu jemand mehr

L
Lotte

06.11.2006 um 21:17 Uhr

Blue Sky "Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Anspruch auf Rücknahme und Entfernung zulässig bei unrichtigen Angaben und missbilligenden Äußerungen, wenn diese unzutreffende Tatsachenbehauptungen enthalten, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und in seinem beruflichen Fortkommen behindern können (vgl. etwa BAG 27.11.1985, AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht)." http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/personalakte/

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