Hallo Brtriebsräte,

wer kann mir sagen, wie lange abgeschlossene Personalvorgänge in der Personalakte verbleiben müssen?
In unseren Fall ist bei einem AN vor 6 Jahren eine unfruchtbare Lohnfändung durchgeführt worden. Der Vollzugsbeamte hatte nicht geprüft ob dieser Anspruch überhaubt besteht ( muss er wahrscheinlich auch nicht). Es stellte sich dann bei Gericht heraus, dass die getroffenen Vereinbarungen in voller Höhe gezahlt wurden. Nun möchte sich der AN für eine Führungsposition bewerben und ist der Meinung das dieser Eintrag nachteilig sein könnte.