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betriebliche Schulungen außerhalb der Arbeitszeit - Zeitausgleich/Vergütung?

A
Anni
Nov 2016 bearbeitet

hallo betriebsräte,

ich habe eine Frage: in meiner Firma werden Samstags Gefahrgutschulungen durchgeführt, zu denen der Arbeitgeber alle Arbeitnehmer verpflichtet. Der Arbeitgeber zahlt weder die Stunden noch gibt er sie als Überstunden.

Meiner Meinung nach muss er doch wenigstens die Stunden zählen oder finanziell ausgleichen. Liege ich da richtig? Wenn ja, was kann ich als Betriebsratsmitglied tun, bzw. welche Gesetze gibt es dazu?

Vielen Dank für Eure Hilfe :-)

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Community-Antworten (2)

W
Werner

06.11.2006 um 08:21 Uhr

HAllo Anni, da müßte man wissen was im AV, TV, oder BV geregelt ist. Der BR hat MBR nach §87 Abs1 Nr.2+3 Grundsätzlich gilt: Mehrarbeit ist entweder zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen. Grundsätzlich ist für Überstunden mindestens das gleiche Entgelt wie für die übliche Arbeitszeit zu zahlen. Überstundenzuschläge können arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich vereinbart sein; ein Anspruch kann sich auch daraus ergeben, dass solche Zuschläge betriebs- oder branchenüblich sind (Normalfall). Möglich ist auch die arbeitsvertragliche pauschale Abgeltung von zu leistender Überarbeit; umgekehrt ist durch überdurchschnittliche Bezahlung nicht von vornherein der Anspruch auf Überstundenvergütung abgegolten. Bei Freizeitausgleich muss die Ausgleichszeit in angemessenem Umfang länger sein als die Überarbeit; ein Anhaltspunkt kann die Höhe des Überstundenzuschlags - z.B. 25 % sein.

B
Barbara

06.11.2006 um 13:56 Uhr

Der AG kann mir als AN nicht vorschreiben ,wie ich meine Freizeit zu gestalten habe. Ich entscheide was ich mit meine Freizeit mache. Wenn die Schulung für alle als Pflicht sind, wie der AG sagt, müssen sie als Arbeitszeit gewertet werden. Der BR hat bei Schulungen volles Mitbestimmungsrecht. Auch bei der Verteilung der Arbeitszeit auf einzelne Wochentage ( auch Schulun am Sammstag) Der BR muss handeln.

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