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betriebsbedingte kündigung ??

M
murcs
Jan 2018 bearbeitet

hallo ,auch ich habe eine frage ,und zwar wird in unserem haus eine stelle mit 20 wochenstunden abgebaut,der arbeitnehmerin werden aber im gleichen zug 10 stunden in einer anderen abteilung angeboten ,damit ist sie aber nicht zufrieden sie will ihre 20 stunden haben, da unser chef meint das sie das recht dazu hat muß er nach dem sozialauswahlsplan handeln und die kündigen die ganz unten steht, ist das so richtig die arbeitnehmerin der ja 10 stunden angeboten werde hätte ja eine stelle wäre das eine betriebsbedingte kündigung ?

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Community-Antworten (1)

H
Heini

04.11.2006 um 21:51 Uhr

Soll die Anzahl der Wochenstunden von 20 Std auf 10 Std reduziert werden, wäre eine Änderungskündigung nötig. Die Änderung der Wochenstunden kann man akzeptieren und arbeitet dann künftig entsprechend weniger oder man nimmt die Änderungskündigung unter Vorbehalt an, lässt die Änderungskündigung vom Arbeitsgericht prüfen und arbeitet bis zur gerichtlichen Entscheidung die entsprechende Zeit weniger.

Der Kollegin, die "ganz unten steht" müsste der AG betriebsbediengt kündigen. Wobei die Betroffene die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage hat.

In beiden Fällen ist der Betriebsrat anzuhören.

Das sind so die Spielvarianten des AG um Mitarbeiter kostengünstig dahin zu erpressen, wo man sie gerne hin haben möchte. Würde ich mich nicht drauf einlassen.

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